Amtsgericht:Eine Frage der Zurechnungsfähigkeit

Ein 48-Jähriger sperrt eine Prostituierte in seiner Wohnung ein - und jetzt klagt ihn die Staatsanwaltschaft an wegen Freiheitsberaubung.

Daniela Gorgs

Sie kam immer mittags. Kassierte 130 Euro für eine dreiviertel Stunde Massage-Dienste, hörte sich das Geschwätz des Kunden an, während im Hintergrund Sado-Maso-Pornos im Fernseher flimmerten. Drei, vier Mal ging das so. Einmal bestellte der Kunde, ein 48-jähriger Mann, die 54-Jährige für den späten Abend. Dann sperrte er sie in seiner Wohnung ein. Und jetzt klagt ihn die Staatsanwaltschaft an.

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Ein 18-Jähriger gerät in kriminelle Kreise und wird selbst straffällig.

(Foto: dpa)

Der Mann sitzt mit verschränkten Armen auf der Anklagebank, die Schirmmütze tief ins Gesicht gezogen. Die Anklageschrift hält er für "totalen Quatsch". Dann verbietet ihm sein Verteidiger den Mund. So schweigt denn der Mann während der Verhandlung, grummelt manchmal oder schüttelt den Kopf.

Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung. Im Mai diesen Jahres soll der 48-Jährige eine Prostituierte in seiner Wohnung festgehalten haben. Wie die Staatsanwältin ihm vorhält, versperrte er die Wohnungstür unter dem Vorwand, sich etwas zu trinken zu holen. Dann ging er auf die Frau los, forderte das Geld für die bereits erbrachte Dienstleistung zurück. Schnappte ihre Handtasche und stellte sich mit dem Rücken gegen die Wohnungstür. Die 54-jährige Frau reagierte blitzschnell. Griff zum Handy, rief ihren Ex-Mann an, der draußen vor der Haustür im Auto auf sie wartete. Der Ex-Mann klingelte Sturm. Irgendwie gelang es der Frau, den Türöffner zu drücken. Der Ex eilte zur Wohnungstür und trat sie ein. Beide flohen ins Auto und riefen von dort die Polizei.

Die 54-Jährige erzählt dem Gericht unter dem Vorsitz von Lukas Neubeck ausführlich von ihren Besuchen bei dem Angeklagten. Ein paar Mal war sie dort, nachdem sich der Mann auf ihr Zeitungsinserat gemeldet und für ihre Massage-Dienste interessierte hatte. "Es war immer alles in Ordnung." Beim letzten Mal allerdings sah sie einen Brief vom Amtsgericht in der Wohnung des Kunden liegen wegen einer Betreuungssache. Sofort schrillten die Alarmglocken. An dem Abend, so berichtet sie, war der Mann anders als sonst. Er hatte sich die Fingernägel lackiert und die Lippen geschminkt. "Ich habe bald gemerkt, dass er Probleme hat", sagt sie vor Gericht. "Man lernt ja doch die verschiedensten Leute kennen." Der 48-Jährige sei an dem Abend anders gewesen als sonst. Sehr nervös. Zudem habe er "Poppers" geschnupft und, wie immer, Weißbier getrunken. Dass der Mann 1,72 Promille im Blut hatte, wie die Zeugin vor Gericht erfährt, erstaunt sie aber doch. "Betrunkene Männer meide ich." Sie habe noch versucht, mit ihm vernünftig zu reden und sei ihrem Ex-Mann dankbar. "Wenn er nicht dabei gewesen wäre, hätte ich Probleme gehabt." Den Vorfall an sich verzeiht sie dem 48-Jährigen. Er sei halt ein "komischer Kauz". Ihre Anzeige bei der Polizei versteht sie als Vorsichtsmaßnahme. "Er ruft ja auch andere Damen an. Was, wenn er das noch mal macht?" Und vor genau dieser Frage steht das Gericht. Es ist ein zäher Prozess, weil der Angeklagte so gar nicht mitmacht. Er ist in psychiatrischer Behandlung. Doch will er seinen Arzt nicht von der Schweigepflicht entbinden. Sein Anwalt sagt, sein Mandant wolle sich nicht kontrollieren lassen. Die medizinische Gutachterin, die sich ein Bild von dem Mann machen muss, hat es schwer. Mehrmals hatte die Psychiaterin Untersuchungstermine ausgemacht, die der Mann platzen ließ. "Eine Begutachtung war nicht möglich", sagt die Ärztin.

Seit einem Jahr ist der Mann einem Betreuer unterstellt, der darüber wacht, dass der 48-Jährige seine Arzttermine wahrnimmt. Zweimal bereits war er mit der Justiz in Konflikt geraten, wegen Beleidigung und Bedrohung. Die Gutachterin spricht von skurrilem Verhalten. Der Mann leide an einer psychotischen Erkrankung und an Alkoholsucht. Eine verminderte Schuldfähigkeit sei anzunehmen, Schuldunfähigkeit nicht auszuschließen. Dreh- und Angelpunkt sei die Medikation. Das ist der Staatsanwältin zu wenig. Sie fordert eine Gefährdungsprognose. Die Verhandlung wird ausgesetzt. Das Landgericht soll nun den Gesundheitszustand des 48-Jährigen prüfen.

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