Amtsgericht:Einbrüche in Kindergärten

Ein 21-Jähriger hat Handyschulden, begibt sich auf Diebestour - und wird von der Polizei auf frischer Tat ertappt.

Daniela Gorgs

- Der Freund druckte aus dem Internet eine Liste mit öffentlichen Gebäuden im Umkreis aus. Das Handy fungierte als Navi. Der 21-Jährige lieh sich das Auto der Schwester aus, damit begaben sich die beiden Freunde auf Einbruchstour. Ziel: Kindergärten in Hettenshausen und Schweitenkirchen. Beide Male warf der Freund des 21-Jährigen eine Fensterscheibe ein. Dann stiegen die jungen Männer in die Gebäude ein und suchten Geld. In Hettenshausen betrug die Beute 70 Euro, in Schweitenkirchen 307,41 Euro. Eine Nachbarin allerdings hatte die beiden beobachtet und die Polizei gerufen, welche die Diebe beim Geldzählen überraschte.

Der Freund musste sich bereits vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen/Ilm verantworten. Dem 21-Jährigen wird jetzt in Dachau der Prozess gemacht. Die Anklage lautet: Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung. Es ist eine kurze Verhandlung. Der Angeklagte hatte bereits bei der Polizei ein Geständnis abgelegt. Vor dem Jugendrichter Daniel Dorner erklärt er, dass ihn seine Handyschulden von 250 Euro dazu getrieben hätten. Richter Dorner runzelt die Stirn. "Warum ausgerechnet ein Kindergarten?", fragt er den Angeklagten, der ihm daraufhin erklärt, dass er bei einer Bank wohl keine Chance gehabt hätte, zu fliehen. Dem Richter erschließt sich zudem nicht, warum der 21-Jährige so ein großes Risiko einging, "wegen knapp 200 Euro Anteil?". Der Angeklagte gibt zu, es sei eine "Scheiß-Idee" gewesen. Der Richter bohrt weiter: "Was, wenn die Polizei früher gekommen wäre? Und auf zwei maskierte Personen in einem Kindergarten getroffen wäre?" Der 21-Jährige zuckt die Schultern, darüber habe er nicht nachgedacht.

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war, ist Karl Hartmann als Vertreter der Jugendgerichtshilfe anwesend. Er sagt, von den Lebensumständen her könne man den 21-Jährigen durchaus nach Jugendstrafrecht verurteilten. Der Angeklagte wohnt bei seinen Eltern und hat die Ausbildung noch nicht beendet. Bei der Tat sei der 21-Jährige sehr blauäugig vorgegangen. Doch die niedrige Hemmschwelle sei irritierend. Da stecke kriminelle Energie dahinter. Um freiheitsentziehende Maßnahmen werde man nicht herumkommen.

Richter Dorner verurteilt den einschlägig vorbestraften Angeklagten zu einem Dauerarrest von einer Woche und schließt sich der Staatsanwaltschaft an, die eben dies beantragt hatte. "Das planvolle Vorgehen zeugt von einer erheblichen kriminellen Energie."

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