Amtsgericht Dachau:Massiver Missbrauch

Wegen sexullen Missbrauchs steht ein 49-Jähriger vor Gericht. Seine mutmaßlichen Opfer: ein neunjähriger Bub und ein 16-jähriges behindertes Mädchen.

Gregor Schiegl

Sexuelle Handlungen an Kindern unter 14 Jahren, Nötigung, vorsätzliche Körperverletzung, sexueller Missbrauch: Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten wiegen schwer. Ein 49-Jähriger soll in Karlsfeld einen neunjährigen Jungen und eine 16-jährige Behinderte massiv sexuell belästigt haben. Zu den Vorwürfen hat sich der Angeklagte bislang nicht geäußert. Am Mittwoch wurde am Amtsgericht Dachau lediglich die Anklageschrift verlesen; die Hauptverhandlung mit 15Zeugen, drei Sachverständigen und einem Dolmetscher - der Angeklagte stammt aus Südeuropa - findet erst am Montag, 6. Juni, statt. Frühestens dann ist auch mit einem Urteil zu rechnen

Der erste Vorfall ereignete sich nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an einem Abend des Sommers2008. Danach betrat der Angeklagte ein Karlsfelder Lokal, in dem der damals noch neunjährige Sohn der Wirtin gerade zu Abend aß. Folgt man den Schilderungen der Anklage, hat der Mann den Buben massiv bedrängt: Nachdem er den Jungen angesprochen hatte, habe dieser seinen Platz gewechselt. Als der Mann nicht locker ließ, zog sich der Bub in die Küche zurück, um fertig zu essen.

Als der Neunjährige später auf die Herrentoilette ging, so die Darstellung der Anklage, folgte ihm der Mann und stellte sich neben ihn ans Pissoir. Nachdem er sein Geschäft verrichtet hatte, habe er den Jungen an der Schulter gepackt und zu sich gedreht. Dann habe er den Penis des Jungen ergriffen und "so fest gedrückt, dass dieser Schmerzen erlitt". Erst als der Bub ihn ausdrücklich aufforderte, aufzuhören, habe er lachend von ihm abgelassen. Die Mutter des Kindes erstattete umgehend Strafanzeige.

Auch im zweiten Fall traf es ein mutmaßliches Opfer, das kaum in der Lage war, sich gegen Übergriffe eines erwachsenen Mannes zu wehren. Im Treppenhaus eines Karlsfelder Wohnblocks lief dem Angeklagten im September 2009 eine 16-Jährige über den Weg - laut Staatsanwaltschaft "ein geistig behindertes und gehbehindertes Mädchen". Der Angeklagte habe ihr unters T-Shirt gegriffen und den BH gelöst, um ihre Brüste zu lecken. Dies geschah, wie die Staatsanwältin ausführt, "gegen den erkennbaren Willen des Mädchens". Wie im Fall des Buben soll der Angeklagte auch hier recht rabiat vorgegangen sein: "Das Mädchen erlitt nicht unerhebliche Schmerzen." Die junge Frau zeigte ihren mutmaßlichen Peiniger an.

Der Angeklagte verfolgte die Verlesung der Anklageschrift mit steinerner Miene. Als die Staatsanwältin die Übergriffe beschrieb, die ihm zur Last gelegt werden, schüttelte er einige Male den Kopf. Zu den Vorwürfen konnte er sich noch nicht äußern: Bevor es zur Beweisaufnahme kam, unterbrach Richterin Petra Nolte die Verhandlung für ein Rechtsgespräch, dessen Inhalt nicht bekannt wurde. Sollte das Gericht den 49-Jährigen für schuldig befinden, droht ihm eine Freiheitsstrafe: Für sexuellen Missbrauch von Kindern sieht das Gesetz einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Gefängnis vor.

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