Amtsgericht Dachau:Frustrierter Feuerteufel

Weil er sich von den Nachbarn isoliert fühlt, fackelt ein 31-Jähriger ein Gartenhaus ab - und muss dafür ins Gefängnis

Von Benjamin Emonts, Dachau

In einem beschaulichen Dorf im Landkreis Dachau passieren in der ersten Jahreshälfte merkwürdige Dinge. Zunächst, im Januar, geht nachts ein Gartenstuhl auf der Terrasse eines Einfamilienhauses in Flammen auf. Nur zwei Monate später, es ist wieder Nacht, wird auf einem anderen Grundstück im selben Ort ein ganzes Gartenhaus in Brand gesetzt. Innerhalb der Dorfgemeinschaft macht sich indes Verunsicherung breit: Es wird allerorts gerätselt, wer der Verantwortliche für die Brandstiftung ist - und wo er als nächstes zuschlagen wird.

Die Dorfbewohner können inzwischen aufatmen: Am Mittwoch verurteilt das Dachauer Schöffengericht einen vorbestraften 31-Jährigen wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Nachdem die Polizei dem Mann auf die Schliche gekommen war, hatte der Arbeitslose ein vollumfängliches Geständnis abgelegt, das er nun vor Gericht bestätigt. Er gibt zu, den Gartenstuhl auf dem Grundstück eines Bekannten mit einem in Benzin getränkten Holzscheit in Brand gesetzt zu haben. Wenig später rief der Mann selbst die Feuerwehr, die das Feuer löschte. Es entstand dabei ein Sachschaden von 50 Euro. Die Tat wurde vor Gericht lediglich als Sachbeschädigung gewertet.

Sein zweiter Anschlag, den er am 24. März verübte, gilt juristisch als Brandstiftung. In jener Nacht füllte der Angeklagte nach eigener Auskunft ein Marmeladenglas mit Benzin und steckte damit den direkt an einer Gartenhütte lehnenden Holzstapel an. Die Hütte brannte ab, wodurch ein Schaden von 5000 Euro entstand. Die wiederum von ihm selbst alarmierte Feuerwehr konnte daran nichts mehr ändern.

Über sein Motiv sagt der Vater eines neunjährigen Sohnes, dass er nach sozialen Kontakten gesucht habe, aber von den Dorfbewohnern meistens abweisend behandelt worden sei. Dem Besitzer des Gartenstuhles habe er oftmals geholfen, doch sei ihm dafür nie der gebührende Dank entgegengebracht worden. "Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen." Bei dem Paar, dessen Gartenhütte er abgebrannt hat, habe der Angeklagte zu jeder Tages- und Nachtzeit geklingelt, so sagt die Geschädigte aus. "Er wollte telefonieren, sich Geld leihen oder hat um Hasenfutter gebeten. Ich war zugegebenermaßen nicht besonders freundlich."

Ein Mitglied der örtlichen Feuerwehr, das beide Male mit im Einsatz war, hatte den Mann bereits verdächtigt, weil er sich stets in der Nähe des Tatorts aufhielt. Folglich gab es den Ermittlern den Hinweis, sie sollten den 31-Jährigen mal etwas genauer unter die Lupe nehmen. Die Auswertung der Notrufe ergab schließlich, dass ein und dieselbe Person die Anrufe abgesetzt hatte - unter Angabe zwei verschiedener Namen.

Amtsrichter Lukas Neubeck rechnet dem Angeklagten dessen umfangreiches Geständnis und Entschuldigung positiv an. Die schnelle Rückfallgeschwindigkeit des Mannes, der erst im Oktober 2013 wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, schließe eine erneute Bewährungsstrafe allerdings aus. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtstrafe von einem Jahr und zehn Monaten fordert, weist zudem auf die ungünstige Sozialprognose des verschuldeten Mannes hin.

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