Amtsgericht Dachau:Elendes Hundeleben

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Welpen als Ware: Eine 30-jährige Frau ist wegen Tierquälerei zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Daniela Gorgs

Die schwerkranke Labradorhündin Emma konnte zwar erfolgreich behandelt werden, aber das Schicksal meinte es nicht gut mit ihr: Sie wurde überfahren. (Foto: DAH)

Das Leben des Labradorwelpen war so erbärmlich, dass seine Besitzerin ihn einschläfern lassen musste - nur drei Tage, nachdem sie ihn über das Internet gekauft hatte. Auf der Intensivstation einer Tierklinik lag der Welpe in seinem eigenen Blut und war nicht mehr zu retten. Er litt an Parvovirose, einer hochansteckenden, akut verlaufenden Infektionskrankheit, die bei Jungtieren in vielen Fällen tödlich verläuft. Als die 31-Jährige mit dem neuen Hund daheim ankam, begann das Elend. Der Hund litt an Erbrechen und Durchfall, was sich in der Nacht so verstärkte, dass die Frau in die nächste Tierklinik fuhr.

Mit welcher Unverfrorenheit die Hundehändlerin, eine 30-jährige Frau aus der Slowakei, im Dezember 2011 das todkranke Tier in Vierkirchen für 350 Euro verkauft hatte, schildert die 31-jährige Zeugin am Dienstag vor dem Amtsgericht. Leider, so berichtet die Zeugin, habe sie sich sofort in den schwarzen Welpen verliebt. Unbemerkt blieb deshalb, dass ihre Fragen zu Futter, Muttertier, Impfung und Entwurmung des Hundes unbeantwortet blieben. Als sie die Hundeverkäuferin am nächsten Tag anrief und sie mit der Diagnose Parvovirose konfrontierte, reagierte diese mit Drohungen und meldete sich fortan mit falschem Namen.

Vier Wochen später, Januar 2012, fiel eine 45-jährige Frau aus dem Landkreis Freising auf den gleichen Betrug hinein. Auch sie entdeckte die Kleinanzeige "Labradorwelpen zu verkaufen" und verliebte sich gleich in den kleinen schwarzen Hund, der verängstigt unter einem Tisch saß. Vor Gericht sagt sie, eigentlich hätten da schon alle Alarmglocken schrillen müssen. Aber damals wusste sie noch nicht, wie verspielt und lebendig Welpen sein können. Wenn sie gesund sind und ordnungsgemäß gehalten werden. Davon allerdings waren die Tiere, die in einem Haus in Vierkirchen aufgefunden wurden, meilenweit entfernt. Auch der Welpe der 45-Jährigen litt an Parvovirose und musste intensivmedizinisch behandelt werden. Einen Tag nach dem Kauf fuhr die Zeugin zu der Hundehändlerin, um den Impfpass abzuholen, der angeblich noch ausgefüllt werden musste. Übler Gestank hing im Haus, Duftflaschen standen überall herum. Die 45-Jährige wandte sich an Polizei und Veterinäramt, die dem Leiden der Tiere ein Ende machten. Ihre Schilderungen vor Gericht sind an Abscheulichkeiten nicht zu überbieten. Acht todkranke Welpen fanden die Ermittler in einem finsteren Kellerraum auf eineinhalb Quadratmetern ohne Wasser und Futter dahinvegetieren. Ein widerlicher, süßlicher Geruch kam der Amtstierärztin beim Betreten des Hauses entgegen. Der aufgeweichte Parkettboden war mit bräunlichen Flecken versehen, auf ausgelegtem Zeitungspapier lagen Hundekot und Erbrochenes.

Die Angeklagte hört sich sämtliche Aussagen an - grinst und gibt sich ganz unschuldig. Mitunter unterbricht sie die Zeugen und unterstellt ihnen Lügen. "Ich würde nie kranke Hunde verkaufen", beteuert sie. Das Haus sei keinesfalls in einem verwahrlosten Zustand gewesen. Ihre Worte allerdings verhallen. Die Beweislast ist erdrückend. Wie die Amtstierärztin berichtet, kontrollierte das Veterinäramt das Anwesen in Vierkirchen bereits seit 2006 in regelmäßigen Abständen. Mal hielt die Slowakin dort angeblich kranke Katzen in Hasenkäfigen, mal Kaninchen bei zweistelligen Minusgraden in nicht isolierten Käfigen im Garten. 2009 fand das Veterinäramt mangelhaft ausgefüllte Tierbestandsbücher. Um kein Aufsehen zu erregen, hatte die Slowakin in ihren Kleinanzeigen immer wieder andere Standorte angegeben, die Telefonnummer war immer dieselbe. Im Januar war ihre Schwester wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ihr gehörten die acht Welpen, die das Veterinäramt im Keller fand.

Am Dienstag verurteilte Vorsitzender Richter Lars Hohlstein die 30-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten wegen Tierquälerei und Betrugs in zwei besonders schweren Fällen. Zudem erließ er ein Hundehalteverbot für drei Jahre und die Zahlung von 2000 Euro an den Tierschutzverein. Die Angeklagte habe die Hunde aus Osteuropa eingeführt, ihnen erhebliche Leiden zugefügt und zudem die Naivität der Käufer ausgenutzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 20.03.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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