Amtsgericht Dachau:Aussage gegen Aussage

Biker und Autofahrer beschuldigen sich gegenseitig, einen Unfall verursacht zu haben. Gericht setzt Strafverfahren aus

Einen Moment nicht aufgepasst, und schon hat's gekracht. Das ist Alltag im Straßenverkehr, und nicht selten beschäftigt der Unfall danach die Gerichte. Doch das ist knifflig, es ging ja alles ganz schnell, und auch wenn man sich an vieles nicht erinnern kann: Alle Beteiligten behaupten, sich hundert Prozent korrekt verhalten zu haben. Schuld sei bloß der andere. Genau damit war Richter Lukas Neubeck am Mittwoch am Amtsgericht konfrontiert.

Auf der Anklagebank saß ein 59-jähriger Packer wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Mann war im März im Dachauer Gewerbegebiet auf der Sudetenlandstraße Richtung Altstadt unterwegs, als ihm einfiel, dass er noch etwas im Supermarkt besorgen wollte. Um zu wenden, wollte er nach links in die Annabergstraße einbiegen - und schon war's passiert. Der 21-jährige Motorradfahrer, der just in diesem Augenblick überholen wollte, kollidierte mit dem Fahrzeug und wurde samt Maschine auf den gegenüberliegenden Gehweg geschleudert. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus. Der Ellbogen war glücklicherweise nicht gebrochen wie befürchtet, nur stark geprellt, ebenso die Hüfte. Der Biker erstattet Strafanzeige. Nach seiner Darstellung hatte der Angeklagte erst geblinkt, als er bereits abbog.

Gegen den Strafbefehl legte der Angeklagte allerdings umgehend Einspruch ein. Sein Anwalt forderte einen Freispruch, sein Mandant habe sich absolut korrekt verhalten, das Verschulden liege allein beim Motorradfahrer. Der müsse mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs gewesen sein, mutmaßte der Verteidiger. Außerdem habe er beim Überholen wahrscheinlich die durchgezogene Mittellinie überfahren. Mit so einem groben Regelverstoß habe der Angeklagte nicht rechnen können. An seinem erst drei Jahre alten Auto entstand 4650 Euro Schaden. Mit Wertminderung und Gutachterkosten kamen noch mal rund 2000 Euro obendrauf. Weshalb der Angeklagte seinerseits den Motorradfahrer verklagte, allerdings zivilrechtlich. Der Fall wird Ende Oktober am Landgericht München II verhandelt.

Der Motorradfahrer widersprach der Darstellung des Angeklagten. Die Autos seien kurz nach der Ampel ganz langsam unterwegs gewesen, zehn Kilometer pro Stunde vielleicht. Er habe geblinkt und zum Überholen angesetzt, wobei er die durchgezogene Linie ganz sicher nie überfahren habe. Der Verteidiger hielt dem Zeugen vor, dass er den Unfallhergang der Versicherung etwas anders geschildert habe. Da habe er behauptet, die Autos seien etwa 40 gefahren. Der Motorradfahrer blieb bei seiner Version, die Autos seien nur gerollt. So stand Aussage gegen Aussage. Ein Zeuge, der hinter dem Motorradfahrer fuhr, hätte vielleicht mehr Licht in die Sache bringen können, aber der weilt noch im Urlaub. Richter Neubeck geht davon aus, dass die Schuld am Unfall beide tragen. "Es ist nur die Frage, wie die Verteilung aussieht." Das wird sich im Zivilverfahren zeigen. Amtsrichter Neubeck setzte das Strafverfahren deshalb vorläufig aus.

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