Altomünster:Rom bestimmt über Abwicklung des Klosters

Apostolische Kommissarin

Franziskanerin Gabriele Konrad ist die apostolische Kommissarin des Vatikans für Altomünster.

(Foto: Sigrun Wedler)

Das Dekret des Vatikans gibt klare Anweisungen, auch über die Frage, wer die letzte Entscheidung trifft.

Von Wolfgang Eitler und Robert Stocker, Altomünster/München

Das Dekret des Vatikans über die Zukunft des Klosters Altomünster und damit auch über den Orden der Heiligen Birgitta, der dort seit dem 15. Jahrhundert heimisch ist, enthält präzise Anweisungen über Ziel und Vorgehensweise, die zur "unvermeidlichen Auflösung" zu führen haben. Und es regelt eindeutig die Zuständigkeiten. Die SZ erhielt jetzt Einblick in das Dekret.

Demnach ist beispielsweise die Sorge des bisherigen Altomünsterer Klosterdirektors Jörg Johannes Fehlner unbegründet, dass die Erzdiözese München-Freising sein Dienstverhältnis mit dem Sankt-Birgitta-Orden kündigen könnte. Denn bei dem Kloster in Altomünster handelt es sich eindeutig um eine Einrichtung "päpstlichen Rechts". Deswegen ist allein die apostolische Beauftragte des Vatikans zuständig. Dazu hat der Vatikan bekanntlich die Schönbrunner Franziskanerin, Generalvikarin Schwester Gabriele Konrad, berufen.

Zugleich suggerieren Fehlners Vermutungen, dass nicht Schwester Konrad und der Vatikan über die Zukunft des Klosters bestimmen, sondern faktisch die Erzdiözese. Deren Rechtsabteilung widerspricht: "Wir sind da außen vor. Wir treffen keine Entscheidung." Außerdem wäre die maßgebliche Voraussetzung für eine Kündigung ein Dienstverhältnis der Diözese mit dem Klosterdirektor Fehlner: "Wir haben keine Verträge, weder mit ihm noch weiteren Personen im Kloster."

Das Dekret des Vatikans vom Mittwoch vor zwei Wochen hatte eine heftige Auseinandersetzung um die Zukunft des Klosters in der gesamten Gemeinde Altomünster ausgelöst. Zuständig ist in Rom die "Congregatio pro Institutis Vitae Consecratae et Societatibus Vitae Apostolicae". Übersetzt: Die Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens. Sie genießt den Rang eines Dikasteriums, also einer Zentralbehörde. Der Orden der Heiligen Birgitta ist ihr direkt unterstellt. Unterzeichnet ist das Dekret von Erzbischof José Rodrigues Carballo, dem Leiter der Behörde.

Er gehört dem Orden der Franziskaner an. In dem eine Seite umfassenden Dekret wird zu Beginn darauf abgehoben, dass sich das Kloster "weiterhin in einer schwierigen Lage" befinde. Denn die beiden verbleibenden Schwestern des Birgittenordens könnten "keine ordentliche Leitung mehr bilden". Eine der beiden Nonnen ist mittlerweile in einem Altenheim untergebracht. Priorin Apollonia Buchinger ist die einzige Vertreterin ihres Ordens im Kloster. Der Umfang des Aufgabenbereichs für die apostolische Kommissarin wird in dem Dekret präzise umrissen. Demnach soll Franziskanerin Konrad die Gemeinschaft der Birgitten "auf dem Weg zur unvermeidlichen Auflösung des Klosters leiten". Der politisch brisante Zusatzauftrag lautet: "Die Kommissarin hat die Aufgabe, die Situation der Gemeinschaft zu regeln und die unzulässige Einmischung Dritter zu kontrollieren."

Mit "Dritten" ist eindeutig eine kleine Gruppe von Bürgern und Kommunalpolitikern in Altomünster gemeint, die sich um Priorin Apollonia geschart hat. Sie gab sich den exklusiven Namen "Fratres et Sorores ab extra" und beansprucht nach dem Kirchenrecht der Renaissance eine enge geistige Beziehung zum Kloster, die den religiösen Titel für eine weltliche Gemeinschaft rechtfertigt. Die Brüder und Schwestern von außerhalb verfolgen das Ziel, das Kloster in seiner jetzigen Form zu erhalten, die Existenz des Ordens über Zuwachs zu bewahren und eine neue Existenzgrundlage zu schaffen. Die schien in dem vertraglich geregelten Engagement eines Burnoutzentrums mit Firmensitz in Landsberg erreichbar. Wie gesagt: schien. Denn der oberbayerische Bezirkstagspräsident Josef Mederer (CSU), der selbst in Altomünster lebt und der kleinen Unterstützergruppe angehört, warnte in der SZ vor nicht genehmigten Umbauarbeiten. Schließlich bestätigte die Untere Denkmalschutzbehörde des Dachauer Landratsamts den Verdacht von Schwarzbauten im Kloster. Das Landsberger Burnout Centrum konnte nach eigenen Angaben bisher kein Seminar abhalten.

Am Mittwochabend hatte die apostolische Kommissarin den Klosterdirektor Fehlner und Priorin Apollonia zum Gespräch gebeten. Am Donnerstag teilte Generalvikarin Konrad der SZ mit, dass noch weitere Gespräche mit der Gemeinde, Bürgermeister Anton Kerle (CSU) und Vertretern der Pfarrei notwendig seien. Auch mit den Fratres et Sorores ab extra wolle sie trotz der Konfrontation Ende vergangener Woche den Kontakt suchen. Die Kommissarin hatte eine Protestveranstaltung der Gemeinschaft in den Räumen des Klosters untersagt und damit als neue Priorin vom Hausrecht Gebrauch gemacht.

Das Dekret lässt übrigens keinen Zweifel daran aufkommen, wer die letzte und damit definitive Entscheidung über das Kloster fällen wird: die Zentralbehörde des Vatikans selbst. "Sie (damit ist Franziskanerin Konrad gemeint) wird dieses Dikasterium regelmäßig über die Situation der Gemeinschaft und ihr eigenes Vorgehen informieren." Der Vatikan weitet seine Anweisung auf weltliche Angelegenheiten aus: "Vor Entscheidungen in ökonomischen Angelegenheiten wird sie die Zustimmung dieses Dikasteriums einholen." Das Dekret endet mit den Zusatz: "Aus dem Vatikan, den 14. November 2015."

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