Barettis Anwalt Klaus Leipold erklärte dies gestern Nachmittag für seinen Mandanten, doch offenbar lehnte das Gericht es auch in den Fällen der anderen vier Beschuldigten ab, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben.
Stattdessen schickte Amtsrichterin Petra Axhausen die Akten bereits am Dienstag wieder zurück an die Staatsanwaltschaft München I. Gegen diesen Gerichtsbeschluss kann die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Das Vorgehen der Amtsrichterin deutet darauf hin, dass sie die Beschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Weder die Amtsrichterin noch die Staatsanwaltschaft waren gestern für eine Stellungnahme erreichbar.