CSU-Affäre:Gericht lehnt Strafbefehl gegen Baretti ab

In der CSU-Affäre um gefälschte Aufnahmeanträge und gekaufte Mitglieder ist es zu einer überraschenden Wende gekommen. Das Amtsgericht München hat die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle wegen Urkundenunterdrückung und Urkundenfälschung gegen die fünf Beschuldigten, darunter den CSU-Stadtrat Christian Baretti und den JU-Chef Rasso Graber, nicht erlassen.

Berthold Neff

Barettis Anwalt Klaus Leipold erklärte dies gestern Nachmittag für seinen Mandanten, doch offenbar lehnte das Gericht es auch in den Fällen der anderen vier Beschuldigten ab, dem Antrag der Staatsanwaltschaft stattzugeben.

Stattdessen schickte Amtsrichterin Petra Axhausen die Akten bereits am Dienstag wieder zurück an die Staatsanwaltschaft München I. Gegen diesen Gerichtsbeschluss kann die Staatsanwaltschaft innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.

Das Vorgehen der Amtsrichterin deutet darauf hin, dass sie die Beschuldigten nicht für hinreichend verdächtig hält. Weder die Amtsrichterin noch die Staatsanwaltschaft waren gestern für eine Stellungnahme erreichbar.

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