Clubs in München:Urteil: An der Feierbanane zu wohnen ist zumutbar

Clubs in München: Ja, die Feierbanane ist laut, dort zu wohnen kann nachts anstrengend sein - aber nicht unzumutbar, findet das Verwaltungsgericht.

Ja, die Feierbanane ist laut, dort zu wohnen kann nachts anstrengend sein - aber nicht unzumutbar, findet das Verwaltungsgericht.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Nahe der sogenannten Feierbanane ist es zu laut zum Wohnen - diese Bestätigung wollte eine Wohnungseigentümerin von der Stadt München einklagen.
  • Das Verwaltungsgericht stellte nun fest: Die betreffenden Gaststätten und Clubs sind nicht zu laut.
  • Hätte das Gericht anders entschieden, wären die Wohnungen als Büros oder Geschäfte vermietet worden.

Von Anna Hoben

Entlang der sogenannten Feierbanane in der Ottostraße mag es nachts laut sein; aber nicht so laut, dass dort niemand wohnen könnte. Dies hat das Verwaltungsgericht am Mittwoch entschieden - und damit die Klage einer Eigentümerin abgewiesen.

Sie hatte für ihre fünf Wohnungen in den Gebäuden Ottostraße 11 und 13 entlang der Partymeile zwischen Maximiliansplatz und Sendlinger Tor sogenannte Negativatteste von der Landeshauptstadt einklagen wollen. Die Gegend sei zu laut zum Wohnen, die Räume seien unvermietbar, argumentierte sie. Ein Negativattest bescheinigt dem Eigentümer, dass es sich bei den Räumen nicht um Wohnraum im Sinne der Zweckentfremdungssatzung der Stadt handelt. Damit hätte die Eigentümerin die Räume als Praxen oder Büros in bester Citylage anbieten können.

Die Sache wurde Anfang 2013 schon einmal am Verwaltungsgericht verhandelt, damals steckte die Landeshauptstadt eine Niederlage ein. Das Gericht legte ihr nahe, in dem betreffenden Areal Wohnen nur in Ausnahmefällen zu erlauben, also zum Beispiel, wenn es sich um Hausmeisterwohnungen handle. Dies aber wollte die Stadt nicht hinnehmen; sie legte Rechtsmittel beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.

Es schloss sich ein Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht an. Mit dem Ergebnis, dass "noch ergänzende Sachverhaltsfeststellungen getroffen werden" mussten, erläutert Verwaltungsgerichtssprecher Florian Huber. Ein Lärmgutachten musste her, und dafür war wieder die Erstinstanz zuständig.

So zog sich die Sache über vier Jahre hin, bis zum Urteil, das der Landeshauptstadt nun Recht gibt. Mithilfe des im Sommer 2016 erstellten Gutachtens stellte das Gericht fest, dass Wohnen mit dem Nachtleben an der Feierbanane durchaus vereinbar ist, dass die angrenzenden Gaststätten und Clubs nicht zu laut sind. Dementsprechend wurden die begehrten Negativatteste abgelehnt. Die genaue Urteilsbegründung werde in einigen Wochen veröffentlicht, so Sprecher Huber.

Seit dem ersten Prozess vor vier Jahren hat sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt deutlich zugespitzt. Und so begrüßte Münchens Sozialreferentin Dorothee Schiwy das Urteil. "Das Gericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der Landeshauptstadt. Der Schutz des Wohnraumbestandes ist ein wichtiges wohnungspolitisches Anliegen der Stadt", sagte sie. "Gerade auch im Innenstadtbereich muss Wohnraum erhalten werden." Den muss die Eigentümerin nun wieder herstellen. Sie hatte die fünf Apartments in der Ottostraße nach ihrem gerichtlichen Erfolg von 2013 gewerblich vermietet. Dies gilt nun als Zweckentfremdung. Die Eigentümerin kann gegen das Urteil in Berufung gehen.

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