Christine Kaufmann vor Gericht:Auf der Bühne der Justiz

Die Schauspielerin Christine Kaufmann sieht sich von ihrer früheren Agentur im Stich gelassen. Vor Gericht verklagen sich die Parteien nun gegenseitig auf Schadensersatz.

Ekkehard Müller-Jentsch

Die Schauspielerin Christine Kaufmann muss mit ihrer inzwischen fristlos gekündigten Künstleragentur einen erbitterten Streit durch die Gerichtsinstanzen ausfechten. Während die Agentur Provisions-Zahlungen einklagen will, sieht sich die 62-jährige Wahlmünchnerin in ihrem Vertrauen enttäuscht und fühlt sich regelrecht über den Tisch gezogen: Selbst von einem gefakten oder gefälschten Vertrag war am Dienstag in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht die Rede.

Der frühere Filmstar, der einst mit Kirk Douglas spielte und mit Tony Curtis verheiratet war, der vielen Münchnern aber auch aus der Kultserie "Monaco Franze" ein Begriff ist, verdient inzwischen sein Geld vor allem beim Shoppingsender HSE24 als Moderatorin und mit der Präsentation auch eigener Kosmetik-und Accessoire-Linien.

In einer Zeit, in der sie in Wien Theater spielte, ein Buch schrieb und dazu den Tod ihrer geliebten Mutter zu bewältigen hatte, ließ sich Christine Kaufmann auf eine Münchner Agentur-Chefin ein, von der sie sich als Künstlerin verstanden fühlte und daher faire Betreuung in allen geschäftlichen Bereichen erwartete.

Doch in ihren Hoffnungen sah sie sich später enttäuscht. So habe diese Agentur den 2002 anstehenden Verkauf der Christine-KaufmannGmbH auf eine Weise abgewickelt, dass letztlich ein zahlungskräftiger Investor abgesprungen sei. Die GmbH sei dann von der Agentur-Chefin selbst und deren Ehemann quasi zum Einstandspreis erworben worden.

250 000 Euro Schadensersatzforderung

Die Kaufmann meint, sie sei durch Täuschung, Vorspiegelung falscher Tatsachen und die Unterdrückung von Informationen dazu gebracht worden, arglos ihre GmbH an diese Eheleute zu veräußern. Als sie dann aber die wahren Hintergründe und den Umstand erfahren habe, dass die Agentur-Chefin sie Kaufinteressenten gegenüber als "nicht zurechnungsfähig" dargestellt habe, kündigte sie den Agentur-Vertrag fristlos.

Die durch Anwalt Karl Pörnbacher vertretene Agentur hat die Kaufmann daraufhin auf mehr als 43 000 Euro Schadenersatz wegen entgangener Provisionen verklagt. Das Landgericht MünchenI wies dies zunächst zurück: Die Agentur-Chefin habe eine "grob leichtfertige, wenn nicht gar vorsätzliche Treuepflichtverletzung" begangen. Es sei Christine Kaufmann daher nicht zumutbar gewesen, den Agenturvertrag bis zum regulären Ablauf fortzusetzen.

Der 18.Senat der OLG München deutete am Dienstag in der Berufungsverhandlung jedoch an, dass er den Agenturvertrag als "Handelsvertretervertrag" ansehe und dass deshalb womöglich doch ein fortlaufender Provisionsanspruch bestehen könnte. Kaufmann-Anwalt Klaus Werner versuchte dagegen die Richter davon zu überzeugen, dass man mit einer Künstleragentur keine Handelsverträge abschließe. Das Urteil soll am 9.Oktober verkündet werden.

Inzwischen hat Christine Kaufmann ihrerseits die Agentur auf 250 000 Euro Schadenersatz verklagt. Dieser Prozess wird Ende September im Landgericht MünchenI mündlich verhandelt.

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