Busbahnhof an der Hackerbrücke:Fahrt ins Leere

Fernbus, München, ZOB, Zentraler Omnibusbahnhof, Bus

Der Omnibusbahnhof an der Hackerbrücke ist für zahlreiche Ladenbesitzer zum geschäftlichen Desaster geworden.

(Foto: Stephan Rumpf)

Der Zentrale Busbahnhof an der Hackerbrücke sollte zum Verkehrsknotenpunkt werden, doch selbst das Landgericht München hält ihn für eine Fehlplanung - und hat entschieden: Ein Reisebürobesitzer muss wegen fehlender Kunden nur die halbe Miete zahlen. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Endstation Gericht: Der Zentrale Omnibusbahnhof an der Hackerbrücke ist für zahlreiche Ladenbesitzer zum geschäftlichen Desaster geworden. Auch für den Reise- und Busunternehmer Stipe Luburic. Er hat sich deshalb vom Projektentwickler Hochtief lieber verklagen lassen, als auch nur einen Cent Miete für seine stets gähnend leeren Geschäftsräume im Busbahnhof zu bezahlen. "Das ZOB ist eine völlige Fehlplanung - ich habe keine einzige Reise verkaufen können", sagt er.

Vor dem Landgericht München I erzielte der Unterhachinger Reisekaufmann nun einen beachtlichen Erfolg: Ihm könne unter diesen Unständen nicht zugemutet werden, die vollen Mietkosten zu tragen, urteilte die 26. Zivilkammer. Das Gericht sprach Hochtief lediglich die Hälfte der ausstehenden Miete zu.

Als Luburic im Sommer 2007 seinen Mietvertrag für Büros im sogenannten Reisezentrum unterschrieb, hatte er noch die Worte des Immobilien-Vermittlers im Ohr: Täglich sei mit 8000 bis 10.000 Busreisenden zu rechnen. Der gesamte Reisebusverkehr und ein Großteil des Touristenbusverkehrs sollten im ZOB abgewickelt werden. Dazu kämen die 30.000 Pendler vom S-Bahnhof Hackerbrücke als Laufkundschaft. Die Räume im Reisezentrum des ZOB seien also ein idealer Standort für ein Reisebüro.

Die Realität erlebte der Unternehmer allerdings ganz anders. "Das ZOB ist nicht zu einem der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Deutschland geworden", stellte sein Rechtsanwalt Manfred Plautz vor Gericht fest. "Die Passagier- und Pendlerzahlen sind weit hinter dem zugesicherten Aufkommen zurückgeblieben." Zumal die Lage des Reisezentrums völlig ungeeignet gewesen sei, die Etage im ersten Obergeschoss stehe längst vollkommen leer.

Der damals vereinbarte Mietzins sei auf der Grundlage eines Monatsumsatzes von mindestens 25.000 Euro angesetzt worden, sagt Plautz. Tatsächlich wären selbst 500 Euro statt der geforderten fast 4000 Euro pro Monat zu viel gewesen, meinen der Jurist und sein Mandant Luburic.

Signalwirkung für andere Mieter

Es könne weder dem ZOB als Vermieterin noch Hochtief angelastet werden, dass sich das Reisezentrum nicht wie erhofft entwickelt habe, meinte dagegen der klagende Projektentwickler. Nie sei ein konkretes Fahrgast- und Pendleraufkommen zugesichert worden. Luburic habe sein Reisebüro auch gar nicht regelmäßig betrieben. Rund 90.000 Euro Miete und Kaution fordert Hochtief in dem Verfahren.

Das Gericht meinte nun aber, dass sich das geplante Reisezentrum als Fehlplanung entpuppt habe. Wesentliche Vorstellungen, die als Grundlage des Mietvertrags anzusehen seien, hätten sich als falsch herausgestellt. "Unter diesen Umständen kann dem Beklagten nicht zugemutet werden, die vollen Mietvertragskosten zu tragen", heißt es im Urteil. Hochtief müsse "wegen Störung der Geschäftsgrundlage" die Hälfte der ausstehenden Kosten selbst übernehmen. Sittenwidrig sei der Mietvertrag allerdings nicht, wegen der Einzigartigkeit des Gesamtkonzeptes sei der Erfolg nämlich schwer zu beurteilen gewesen.

Das Urteil (Az.: 26 O 11715/11) ist noch nicht rechtskräftig, dürfte aber Signalwirkung für andere Mieter haben, die mit ihren Geschäften unzufrieden sind.

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