"Schuh des Manitu"-Produzent Michael Herbig alias Bully will nicht mit einem gleichnamigen Computerspiel in Verbindung gebracht werden. Das Münchner Landgericht soll nun den Titel des angeblich brutalen Games verbieten.
Ein "Bully" ist in England und den USA ein Rowdy, der handgreiflich seine Umgebung drangsaliert - ein notorischer Raufbold. Doch Michael "Bully" Herbig steht für das Gegenteil: eher Klassenclown als Schulhofschläger. Kein Wunder also, dass der Komiker, Schauspieler und Regisseur keinesfalls mit einem Brutalo-Computerspiel gleichen Namens in Verbindung gebracht werden will. Deshalb hat der 40-Jährige die Take2GmbH verklagt: Nun muss das Landgericht München I entscheiden, ob dieser Softwarehersteller ein Schläger-Spiel "Bully - Die Ehrenrunde" nennen darf.
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Böse Blicke zeigt Michael Bully Herbig gerne mal im Scherz. Mit einem Computerspiel, in dem geschlägert wird, will er aber lieber nicht in Verbindung gebracht werden. (© Foto: ddp)
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Herbig dürfte vielen Münchnern noch aus seiner Zeit als Moderator bei ortsansässigen Lokalradios ein Begriff sein. Bundesweit kennt man ihn als Regisseur und Schauspieler der Erfolgsfilme "Der Schuh des Manitu" und "(T)Raumschiff Surprise". Aktuelles Projekt ist die Verfilmung des Zeichentrickklassikers "Wickie und die starken Männer". Dass die Anwälte der beklagtenGmbH in der Verhandlung am Dienstag Herbigs Bekanntheit "mit Nichtwissen" bestritten, wurde deshalb selbst auf der Richterbank mit einem Schmunzeln quittiert.
Die beklagte Firma ist zugleich auch Herbigs Geschäftspartner: Sie hat zu seinem Film ein (T)Raumschiff-Spiel auf den Markt gebracht. Gerade deshalb fordert Herbig Schutz für seinen sogar in den Pass eingetragenen Künstlernamen: Der "Bully"-Titel des Schläger-Spiels könne sonst zur irrigen Annahme führen, dass Herbig daran mitgewirkt habe, erklärte seine Anwältin Stephanie Dörrenberg-Berger. Die GmbH-Anwälte Caroline von Nussbaum und Konstantin Krienke winkten ab: "Viele Dinge heißen Bully - vom VW-Transporter bis zum Anstoß beim Eishockey, eine Hunderasse und der Nachkriegssänger Bully Buhlan."
Keine Messer oder Schusswaffen, und es fließe kein Blut
Ein jüngerer Richter der 33. Zivilkammer, der das Spiel vor der Verhandlung getestet hatte, sah es als "nicht so schlimm" an: Es gebe keine Messer oder Schusswaffen, und es fließe kein Blut. Das Gewalttätigste sei, dass die Hauptfigur den Kopf eines Mitschülers in der Kloschüssel untertauche. "Wenn man einen zusammengeschlagenen Jugendlichen noch mit Füßen tritt, ist das natürlich nicht so schlimm wie die heraushängenden Gedärme in anderen Spielen", konterte die Herbig-Anwältin ironisch und pochte weiterhin auf Unterlassung dieser Namensgebung.
Die Vorsitzende Richterin Brigitte Pecher machte in der Verhandlung aber schon deutlich, dass man die vorgetragene Anspruchsgrundlage Herbigs als "nicht unproblematisch" betrachte. Da ein Versuch des Gerichts scheiterte, einen Kompromiss zu vermitteln, wird am 16. September ein Urteil verkündet. Richterin Pecher ist aber bereits sicher: "Das war bestimmt nicht die letzte Instanz."
Seinen Spitznamen "Bully" hat Michael Herbig übrigens als junger Schüler von einem Lehrer erhalten: Er hatte nämlich im Unterricht besonders gerne ein Trikot von Bayern München an, deren damaliger Sponsor Magirus-Deutz mit dem Slogan warb "Die Bullen kommen". Der Lehrer rief den Jungen fortan Bully, weil in der Klasse mehrere Buben Michael hießen.
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(SZ vom 23.07.2008/af)
Frauen in Saudi-Arabien
Die neueste Antwort
Tja, die letzten Projekte des Herrn Herbig waren ja mehr als seicht. Das mag verhalten erklären.
Ein Blick ins Markenbuch des Deutschen Paten- und Markenamt zeigt, dass dort 21 mal der Begriff "Bully" für verschiedendste Bereiche geschützt ist.
Dann mal fröhliches klagen, Herr Herbig.
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"Bully von Tölz"?
Gekraenkte Eitelkeit ...
so laesst sich das Ganze vielleicht erklaeren. Das Computerspiel fordert gerade diesen Namen zu tragen, da Bully ein feststehender und weltweit bekannter Begriff ist.
Bully (Michael Herbig) wird wohl unterliegen...
Wer zur Society gehören möchte, muss mindestens einmal in seinem Leben eine Klage wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, Namens-, Urheberrechte oder dergleichen geführt haben. Das gehört einfach dazu.
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