Im Mordfall Böhringer wird zum dritten Mal plädiert - und neue Anträge sind nicht ausgeschlossen.
Einer schreibt immer mit: Benedikt T., 33, scheint jedes Wort in diesem Prozess notieren zu wollen. Papier um Papier füllt er auf der Anklagebank im Schwurgericht, als wolle er jedes gesprochene Wort, jeden Satz festhalten. Benedikt T. hat einmal Jura studiert, und so liegt der Gedanke nicht fern, dass er bereits Gründe sammelt, um gegen eine eventuelle Verurteilung vorzugehen. Dass auch seine Verteidiger Peter Witting und Stefan Mittelbach eine mögliche Revision beim Bundesgerichtshof im Blick haben, liegt in der Natur der Sache. Geschätzte 200 Beweisanträge haben sie dem Gericht bereits unterbreitet; ob es noch weitere werden, ist nicht absehbar. Am Donnerstag kündigten die Anwälte zwar an, keine Anträge mehr stellen zu wollen. Doch was heißt das schon in diesem Indizienprozess, der mittlerweile alle Dimensionen sprengt.
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(© Foto: Hess)
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Mehr als zwei Jahre ist es nun her, dass Charlotte Böhringer in ihrer Wohnung in der Baaderstraße erschlagen wurde. Mehr als 15 Monate dauert nun auch schon der Prozess gegen ihren Neffen Benedikt T., der wegen Mordes angeklagt ist. Für ihn geht es um alles oder nichts, um lebenslang oder Freispruch. Über den Ausgang des Verfahrens wird seit Beginn viel spekuliert.Benedikt T. sitzt seit der Tat im Mai 2006 in Untersuchungshaft. Der Umstand, dass bislang alle Anträge auf eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls abgelehnt wurden, dient manchen als Indiz für eine Verurteilung.
Doch die Richter lassen sich bislang nicht in ihre Karten schauen, dazu sind sie zu sehr Profis. Nicht minder erfahren sind auch die Anwälte, die das Gericht seit Monaten mit immer neuen Beweisanträgen bombardieren. Zweimal schon wurde die Beweisaufnahme geschlossen, zweimal schon stellten die Anwälte in ihren Plädoyers neue Hilfsbeweisanträge. Am Donnerstag wurde die Beweisaufnahme nun zum dritten Mal geschlossen, am heutigen Freitag wird somit zum dritten Mal plädiert.
Theoretisch könnte dieses Tauziehen noch endlos weitergehen. In der Strafprozessordnung (StPO) ist die Bearbeitung von Beweisanträgen an strenge Kriterien geknüpft. Zunächst einmal muss das Gericht jedem Antrag nachgehen, wenn er nicht von vornherein unzulässig ist. Die Kammer kann aber Beweisanträge auch ablehnen, etwa wenn sie ohne Bedeutung, überflüssig, bereits erwiesen oder völlig ungeeignet sind. Sie kann Anträge wegen "Prozessverschleppung" ablehnen, sie aber schlicht auch als "wahr" unterstellen.
Theoretisch steht das Recht, Beweisanträge zu stellen, allen Prozessbeteiligten zu. In der Praxis nutzen aber vor allem die Verteidiger diese Möglichkeit. In der Justiz wird daher immer wieder über eine Einschränkung dieses Rechts diskutiert, was naturgemäß auf heftigen Widerstand seitens der Anwaltschaft stößt.
Jeder Beweisantrag birgt für die Advokaten eine Hoffnung, für die Richter ein Risiko. In der Revision beim Bundesgerichtshof wird ein Urteil stets auf formale Fehler geprüft. Was nicht in einem Urteil steht, kann auch nicht als fehlerhaft gerügt werden. Vice versa gilt aber auch, dass etwa zu Unrecht abgelehnte Beweisanträge zu einer Aufhebung des Urteils führen können.
Jeder Indizienprozess kommt irgendwann an einen Punkt, an dem scheinbar jeder Zeuge vernommen, jede Spur verfolgt und jedes Indiz gewogen wurde. In diesem Stadium ist auch der Böhringer-Prozess. Dass die Verteidiger immer neue Beweisanträge nachschieben, ist aus ihrer Sicht verständlich. Dass die Richter bislang vielen dieser Anträgen nachgingen, ist keine Schwäche, sondern Notwendigkeit.
Ginge es nicht um eine so schwerwiegende Entscheidung wie die über Schuld oder Unschuld, ließe sich salopp vom letzten Geplänkel vor dem großen Showdown reden. Sicher ist derzeit nur eines: Wenn es zum Urteil "Im Namen des Volkes" kommt, wird es angefochten werden - ob von der Staatsanwaltschaft oder von der Verteidigung. Ebenso sicher ist die Prognose, dass Benedikt T. auch bei der Urteilsbegründung zum Stift greifen wird.
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(SZ vom 08.08.2008/wib)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
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Manche verfolgen wie ich auch die Verhandl. von Beginn an. Einige haben von Beginn an die Unschuld des Angeklagten geglaubt, weil sie Freunde oder Verwandte des Angeklagten sind. Am Anfang meinte ich auch das die Strafverfolgungsbehörden Benitict unschuldig zur Verurteilung bringen wollen. Diese Meinung kippte Mai 2008. Die Aufgelegten Indiztatsachen
(1) blutverschmiertes Fahrrad, 2) Linkshändigkeit, 3) Auffinden der Zeitungen vom C. Böhringer datiert auf den 16.05.2006, beim Angeklagten, 4) Erst falsches Alibi, dann kein Alibi, 5) Fahrt nach Augsburg am 16.05.2006 obwohl Benitict am 15.05.2006 angeblich todkrank im Bett gelegen ist, 6) Die Wohnungstür von C. Böhringer wurde ohne Gewalteinwirkung geöffnet)
Die geringen Zweifel rühren wenn überhaupt, nur von den vorbildlichen Vorträgen der hoch dotierten und sehr guten Anwälte her. Mehr steckt da nicht dahinter.
Glasklares Motiv. Erbe mindestens 10 Mio und die Tatsache kurz vor der Enterbung zu stehen.
All dies ergab für mich als Beobachter ein klares Bild. Die Gesamtschau der Indizien ergibt Gesamtbild, dass die Täterschaft von Benitict nach meiner Überzeugung feststeht.
§§§§§ Mord aus Habgier §§§§§
Angeber bestellen im P1 1 Flasche Wodka, richtig Reiche die Magnum und richtig reiche A.. die Doppelmagnum.
Obs zur Wahrheitsfindung beiträgt?
ich verfolge Prozess und Kommentierung schon von Anfang an.
Bisher habe ich noch nicht reagiert - aber die komischen Kommentare von Marco Peschko verleiten einem dazu.
Es macht sehr stark den Eindruck als ginge es hier nicht um eine neutrale Beobachtung und Bewertung des Prozesses sondern darum, Benedict und seine Familie in eine schlechtes Licht zu rücken. Seine Rechts-gerichteten Bemerkungen über die Familie aus Ungarn (die im Übrigen nicht als Familie angeklagt ist) ist schlicht und ergreifend unerträglich. Auch die Bemerkungen von 1200 Euro Flaschen im P1 sagen mehr über die Persönlichkeit des Marco Peschko als über die Schuldfrage im Prozess aus.
Vielmehr glaube ich, dass Marco dem Benedict kennt und ihn einfach nicht leiden kann. Das kann mal passieren im Leben. Die Frage ist, ob man(n) das dann über Mails mit vielen §§§ austragen muss... Wenn er Benedict nicht persönlich kennt, kann ich nur sagen, dann ist der Marco noch armer dran. So wundert es einem nicht, dass in manchem Forum seine Einträge gesperrt werden...
Armer, barmherziger und warmherziger Benitict. Auch wenn er als Jura Student und im Parkhaus lediglich ca. 1.000,-- mtl. Zur Verfügung hatte, konnte er sich ein Fahrrad für 1.000,-- ein Notebook für 4.000,-- kaufen. Vor allem (habe ich persönlich gesehen) im P1 die große Wodka Flasche für über 1.200,-- dick sich an die Theke stellen lassen.
Und weil Benitict so ein barmherziger Mensch ist, wie seine Freundin aussagte,
hat er einen Arbeitnehmer, der 32 Jahre lang im Parkhaus gerackert hat, finanzoptimiert für seine Tante raus schmeißen wollen. So barmherzig ist die Familie.
Sämtliche Indizien sind bewiesen und erwiesen. Die Gesamtschau der Indizien stellt eine stabile Panzerkette dar.
Am Dienstag 12.08.2008 9:30 werden die Richter den Rauch d. Verteidiger-Nebelkerzen durchleuchtet haben. Das gerechte Urteil wird gefällt werden.
§§§§§ Mord aus Habgier §§§§§
Eigentlich wollte ich Marcodings ignorieren, das schaffe ich allerdings nicht - er ist viel zu lustig. Bringt hier Außerirdische ins Spiel, gar nicht so weit hergeholt der Gedanke.
Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter auch auf der Angeklagtenbank Platz genommen hat, etwa gleichgestellt, dass die Täter Außerirdische waren. Ich will nicht sagen null, aber deutlich unterhalb der technischen Möglichkeit sie mit einem Wissenschaftlichen Taschenrechner (mit 100 Stellen nach dem Komma) zu berechnen.
Der Angeklagte hat nicht nur heute und gestern und sonst seine Unschuld bewiesen - obwohl das entgegen der Beweispflicht liegt.
Aber auch in einem anderen Punkt hat MarcoDings mit seinen Theorien zu Außerirdischen recht. Die Qualität seiner Beiträge ist vergleichbar mit der Qualität des Hollywoodfilms 'Plan 9 of outer Space'. Und der wurde eindeutig und von vielen Jurys einstimmig zum schlechtesten FIlm aller Zeiten gewählt. Dessen Inhalt: Die Außeridischen wollen die Erde erobern. Die ersten acht Pläne sind nicht bekannt, der Film beginnt mit dem neunten Plan: Die Außerirdischen wollen die Herrschaft über die Welt mit Zombies erreichen. Auch das ist auf Wikipedia nachzulesen. Zombies sind Wesen ohne Hirn in Menschenform. Die Außerirdischen rauben den Menschen die Hirne und beleben Tote neu. Das errinnert mich schon wieder an den Fall MarcoDings.
Also vielleicht hat Hollywood tatsächlich recht, dass Zombies unter uns sind.
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