Bluttat im Luxushotel:Münchner Ex-Student in China wegen Mordes vor Gericht

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Ein Mord wie im Horrorfilm: Ein ehemaliger Münchner Student soll in einem chinesischen Luxushotel seine Ex-Freundin und deren Lebensgefährten brutal niedergemetzelt haben. Jetzt muss er sich dort wegen Mordes verantworten. Droht dem Mann gar die Todesstrafe?

Die Tat trägt Züge eines Horrorfilms: Ein 33 Jahre alter Münchner Ex-Student muss sich in China wegen eines brutalen Doppelmordes verantworten. Der Mann soll in der Nacht zum 6. Juni seine Ex-Freundin aus Studententagen und ihren Lebensgefährten in ein Luxushotel in der südostchinesischen Stadt Xiamen gelockt haben.

Verkleidet mit schwarzer Montur und Maske metzelte er beide auf offener Straße mit einem Hammer und einem Messer nieder, mehrere Zeugen waren in der Nähe. Das Motiv: Eifersucht. Die junge Frau flehte nach deren Aussagen noch auf Knien um Gnade, bevor sie starb. Als Waise blieb das inzwischen drei Jahre alte Kind des ermordeten Paares zurück.

Der Doppelmord hatte eine jahrelange Vorgeschichte: Sowohl der Täter als auch seine frühere Freundin hatten an der Münchner Uni Sinologie studiert. Nachdem die Frau sich im Sommer 2005 von ihm trennte, begann er, sie als Stalker zu verfolgen. Er kam über die Trennung nie hinweg und reiste eigens nach Xiamen, um seine Ex-Freundin und ihren neuen Lebensgefährten - beide sind Deutsche - zu töten. In den Tagen vor dem Doppelmord soll der Täter - nach nicht offiziell bestätigten Angaben aus dem Bekanntenkreis der Opfer - beide mehrfach bedroht haben.

Dem mutmaßlichen Täter aus dem oberbayerischen Ort Teisendorf könnte nun sogar die Todesstrafe drohen. Das Auswärtige Amt betreut den Mann konsularisch. "Die Bundesregierung hat sich auch in diesem Fall von Beginn an für eine Abwendung der Todesstrafe eingesetzt", sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts. Wenn deutsche Bürger im Ausland Kapitalverbrechen begehen, setzt sich die Bundesregierung grundsätzlich für eine Verschonung von der Todesstrafe ein, die in Deutschland abgeschafft ist.

Die chinesische Justiz hat jedoch in der Vergangenheit mehrere Ausländer zum Tode verurteilt, darunter einen Briten. In diesen Fällen ging es aber um den Schmuggel von Drogen, der nach chinesischer Auffassung die chinesische Gesellschaft insgesamt schädigt.

In den Mordfall von Xiamen dagegen war kein chinesischer Bürger verwickelt. "Im Fall von Mord ist die Verhängung der Todesstrafe nicht zwangsläufig", sagte Dirk Pleiter, China-Experte der Menschenrechtsorganisation Amnesty International. "Es kann unter Umständen auch von den politischen Umständen zum Zeitpunkt des Prozesses abhängen, ob das Gericht Härte zeigen will und die im vorgegebenen Strafrahmen schwerste Strafe verhängt."

Das Auswärtige Amt will alle erfolgversprechenden Möglichkeiten nutzen, damit der Mann nicht zum Tod verurteilt wird, wie es in Regierungskreisen heißt. In der Heimatgemeinde Teisendorf im Chiemgau hat der Fall Entsetzen ausgelöst.

© sueddeutsche.de/dpa/tob - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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