Haftbefehl: Raucher muss ins Gefängnis
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Rauchen im Flugzeug ist verboten. (© Foto: ddp)
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Der 41-Jährige hatte nach Polizeiangaben am Dienstagabend auf seinem Flug von Mallorca nach München verbotenerweise auf der Flugzeugtoilette geraucht. Weil das nach dem Luftverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, hat der Pilot die Flughafenpolizei alarmiert.
Als die Beamten dann am Flughafen wegen einer Anzeige die Personalien des Rauchers aufnahmen, stellten sie fest, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung bestand. Der Mann wurde festgenommen und dem Haftrichter überstellt. Nun muss er für sieben Monate ins Gefängnis. Für seine verbotene Zigarette wird er zudem eine Ordnungsstrafe zwischen 100 und 200 Euro zahlen müssen.
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Die neueste Antwort
...sondern das Bier! Das Tragerl haben sie stehengelassen. ;D
"[...] sexuelle Handlungen vor den Augen der Kinder. Ob diese das Geschehen realisiert haben [...]"
Ich hoffe mal nicht, dass die Kinder das Geschehen tatsächlich realisiert, d.h. in Szene gesetzt haben. Begriffen haben sie es vermutlich nicht.
Es ist immer wieder nett, wenn Sportler ihren Gewinn einer Goldmedallie "noch gar nicht realisieren können", obwohl sie dies ja schon getan haben... nur begriffen haben sie es halt noch nicht.
Merke: "realisieren" und "to realize" bedeuten in diesem Zusammenhang nicht das selbe.
To realize: begreifen
Realisieren: umsetzen
Diese Jugend von heute wird immer schlimmer. Bald ist sie so schlimm wie schon früher!
Jawohl!
;)
und diese frechen Gören haben nichts besseres zu tun! Die sollten sich mal lieber für den aktiven Umweltschutz einsetzen!
Im Bild: die U3 an der Giselastraße. Oder auch die U6. Aber nicht die S2. Jaja, immer diese Haarspalter ;-)
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