"Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer": Die Bild-Zeitung muss einer Münchnerin 36.000 Euro Entschädigung für abfällige Berichterstattung bezahlen.
Nicht mit einem, sondern schon eher mit zwei blauen Augen dürfte die Bild-Zeitung aus ihrem Rechtsstreit mit einer Münchnerin hervorgehen, die sich von dem Boulevardblatt böse diffamiert sieht. Aus Sicht der Gazette hat sich die Lage damit allerdings verbessert: Denn das Urteil, das sie im Sommer in erster Instanz von der Landgerichts-Pressekammer serviert bekam, glich eher einem Niederschlag.
Eine Schlagzeile kostete die Bildzeitung nun 36.000 Euro. (© Foto: dpa)
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Der 18. Senat des Oberlandesgerichts München dagegen war in der Berufungsverhandlung am Dienstag deutlich milder gestimmt und setzte nicht nur den Betrag erheblich niedriger an, den Bild an die Betroffene zahlen soll. Die OLG-Richter stellten auch ausdrücklich fest, dass der Springer-Verlag die Frau in dem Prozess keineswegs zusätzlich noch verhöhnt habe.
"Münchnerin heiratete diesen eiskalten Killer" - unter dieser reißerischen Überschrift hatte Bild München über die Festnahme eines Türken berichtet, der unmittelbar nach der Landung seiner Maschine aus Istanbul am Münchner Flughafen von Zielfahndern gestellt worden war. Die Ermittlungsbehörden legten ihm zur Last, 1994 aus Eifersucht in Berlin eine Ex-Freundin besonders grausam getötet und sich dann in die Türkei abgesetzt zu haben.
Nun wollte dieser Mann in München seine deutsche Lebensgefährtin besuchen, die ihn kurz zuvor in der Türkei geheiratet hatte, ohne etwas von der Bluttat zu ahnen. Der Bild-Artikel darüber begann mit den Worten "Mit Mitte 40 noch mal einen zehn Jahre jüngeren Mann abgreifen - für die . . . war's wie ein Hauptgewinn im Lotto".
Zusätzliche Verhöhnung der Klägerin?
Wie berichtet, hatte das Münchner Landgericht daraufhin festgestellt, dass die Frau in dem Artikel nicht nur identifizierbar gewesen, sondern auch herabgewürdigt worden sei, nämlich durch die Unterstellung, die Beziehung zu ihrem Ehemann quasi in Torschlusspanik eingegangen zu sein. Eine Erklärung des Verlags im Verlauf des Prozesses, dass der Artikel doch Mitleid mit der Frau wecke sowie Erleichterung, dass ihr nichts passiert sei, betrachteten die Richter als zusätzliche Verhöhnung der Klägerin. Sie sprachen ihr 50.000 Euro als "immateriellen Schadenersatz" zu. Dagegen hatte der Springer-Verlag Berufung eingelegt.
Der 18. OLG-Senat hält nun diesen Betrag für zu hoch. Denn bloß der eine Satz sei abfällig gewesen. Außerdem meinten die Richter, dass in dem von der ersten Instanz festgesetzten Betrag zu Unrecht die Geldentschädigung für die schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts und das Schmerzensgeld für die daraus resultierenden Folgen vermischt worden seien. Außerdem sagte der Senat, dass auf jeden Fall der mit beklagte Bild-München-Chef zu Unrecht verurteilt worden sei - denn er war am Tag der Veröffentlichung nicht im Dienst.
Um aber den Rechtsstreit endgültig zu beenden, schlug der Senat einen Vergleich vor: Bild soll 36.000 Euro an die Münchnerin zahlen, mit denen alles abgegolten sei. Die Betroffene und ihr Anwalt Marc Heinkelein willigten schließlich ein. Rechtsanwalt Kai Fickert konnte für den Springer-Verlag dagegen nur widerruflich seine Zustimmung geben: Der Sachbearbeiter des Verlages wollte am Telefon nur bis 30.000 Euro zustimmen - über den Mehrbetrag müsse Chefredakteur Kai Diekmann entscheiden. Am Nachmittag stimmte dann - nach Auskunft Heinkeleins - der Verlags-Vorstand zu (Az.:18U3775/08).
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(SZ vom 19.11.2008/af)
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Hatte der Kai einen guten Tag? Bis 30.000,- durfte der eine ´abnicken´ die restlichen 6000,- mußte Kai abnicken. Ja so ist das eben. Im Zweifel ist grade keiner zuständig.
Eine Entschuldigung in der gleichen Größe wie die Story wäre doch auch noch drin gewesen oder? Naja, bei BILD ist ja sowas normal. Die komplette Storry gibt es auf bildblog.de