Wiesnwirt Krätz:Mildes Urteil, harte Folgen

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Sepp Krätz beim Prozessauftakt Mitte März. Nun wurde er verurteilt. (Foto: Andreas Gebert/dpa)

Gefängnis bleibt Steuerhinterzieher Sepp Krätz erspart. Dennoch hat das Urteil harte Folgen: Die Stadt München will dem Gastronomen die Schanklizenz entziehen. Damit muss er auch sein Hippodromzelt auf dem Oktoberfest aufgeben. Doch womöglich gibt es schon einen Plan B.

Von Christian Rost, Katja Riedel und Anna Fischhaber

Das Urteil hätte durchaus härter ausfallen können, doch es zieht schwere Folgen nach sich. Nachdem das Landgericht München I Wiesnwirt Sepp Krätz am Freitag zu einer Bewährungstrafe sowie einer Geldstrafe verurteil hat, will die Stadt München ihm die Schanklizenz entziehen: "Das Urteil bestätigt unsere Auffassung, dass Herr Krätz kein zuverlässiger Wirt mehr ist", sagte Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle nach dem Urteil.

Die 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) des Landgerichts München I sprach den Wiesnwirt wegen Steuerhinterziehung in 36 Fällen schuldig und gab ihm ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Zusätzlich muss Krätz 300 Tagessätzen à 1900 Euro - also insgesamt 570.000 Euro - zahlen, wobei ihm ein Nachlass von 50 Prozent gewährt wurde, "weil es unklar ist, wie es mit ihnen als Wirt weitergeht", sagte die Vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger.

"Ich habe das Urteil angenommen und respektiere es", erklärte ein gefasster Krätz nach dem Prozess. Peter Gauweiler, dessen Kanzlei ihn verteidigt hatte, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Zunächst waren vor dem Gericht am Freitagvormittag die Plädoyers gehalten worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 1,26 Millionen Euro gefordert. Die Verteidigung sprach sich für eine deutlich niedrigere Summe - 270.000 Euro - aus.

Krätz hatte bereits am ersten Verhandlungstag zugegeben, dass er im Hippodrom auf dem Oktoberfest und in seinem Lokal "Andechser am Dom" insgesamt gut 1,1 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust hatte. Das Geständnis, das Bemühen um Transparenz bei der Abrechnung in seinen Gaststätten und die Tatsache, dass er alle Steuern nachgezahlt hat, bewahrte Krätz letztlich vor dem Gefängnis. Seine Verteidiger hatten sich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft auf einen Deal geeinigt: Bewährung gegen Geständnis.

Das Urteil wird dennoch harte Folgen für den Erfolgsgastronom haben. Die Stadt werde nun die Konzession für den Andechser am Dom widerrufen, sagte Blume-Beyerle. Auch für das Frühlingsfest werde Krätz keine Gestattung mehr bekommen. Wahrscheinlich ist zudem, dass er seine Lizenz auf dem Oktoberfest verliert. Wiesnchef Dieter Reiter sagte nach dem Urteil: "Ich werde dem Stadtrat aufgrund dieses Urteils Herrn Krätz nicht mehr als Wiesnwirt vorschlagen."

"Reine Spekulation"

Wer stattdessen den Platz auf dem Oktoberfest erhalte, werde am 28. April entschieden. Als Favorit gilt mittlerweile Siegfried Able, der unter anderem den Biergarten Lerchenau und den Eiszauber am Stachus betreibt. Gerüchte, dass er künftig als Berater beim möglichen Hippodrom-Nachfolger tätig werde, nannte Krätz am Freitag allerdings "reine Spekulation".

Eine seiner beiden Töchter sei seit Kurzem Mitgesellschafterin bei der Andechser am Dom GmbH, sagte der Angeklagte am Freitag. Ob sie die Wirtschaft weiterführen könnte, wollte Krätz nicht kommentieren. Beim KVR ist aber offenbar bereits beantragt worden, dass eine nahestehende Verwandte eine Konzession als Wirtin bekommt - und dann den Andechser führen und die Gestattung fürs Frühlingsfest beantragen kann. Ein möglicher Plan B also.

"Es gibt keine gaststättenrechtliche Sippenhaft", sagte der KVR-Chef. Sehr wohl werde man aber Auflagen verhängen: Es müsse sichergestellt sein, dass Krätz keinerlei Einfluss mehr auf die Gastronomie hat. Zudem dürfe Krätz persönlich weder den Andechser noch das Frühlingsfest betreten.

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