Bewährungsstrafe:Fahrgast in S-Bahn attackiert: Zwei Männer verurteilt

  • Das Amtsgericht München verurteilte zwei Bauarbeiter wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung.
  • Die beiden Männer gingen im Sommer 2015 in der S-Bahn auf einen Fahrgast los.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Am S-Bahnhof Solln, an dem im September 2009 Schläger Dominik Brunner totgeprügelt hatten, gingen zwei Bauarbeiter auf einen Fahrgast los und verletzten ihn. Ein 47-jähriger Verputzer wurde nun wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung zu 90 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, zusammengerechnet also 1350 Euro. Ein 39-jähriger Verputzer bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die beiden Männer waren an einem Samstag im Juli 2015 mit der Linie S 7 in Richtung Wolfratshausen unterwegs. Es war gegen 19.30 Uhr. Die Bauarbeiter unterhielten sich nicht nur lautstark, sondern schrien herum. Ein Fahrgast wollte das nicht mehr hinnehmen und forderte sie auf, leiser zu sein. Es kam zum Streit.

An der Haltestelle Solln schlug der ältere der beiden Verputzer im Zugabteil voller Wut mit der Faust so stark gegen eine Glastrennscheibe, dass diese zerplatzte. Die Glassplitter trafen auch den Fahrgast, der dadurch eine Schnittverletzung an der Hand erlitt. Der Schaden an der Trennscheibe beträgt 800 Euro.

Während dieses Vorfalls war der Jüngere bereits ausgestiegen. Als er jedoch das berstende Glas hörte, sprang der 39-Jährige zurück in den Waggon: Er hielt sich mit der Hand an der Haltestange fest, holte mit dem linken Fuß aus und trat gegen den Kopf des noch immer an seinem Platz sitzenden Fahrgastes, der sich beschwert hatte. Dessen Auge schwoll sofort an, es entwickelte sich ein großer Bluterguss. Der Angegriffene erlitt in der Folge so starke Schmerzen, dass er zwei Wochen lang Schmerzmittel einnehmen musste.

Keine gravierenden Verletzungen

Das Amtsgericht München stellte nun in der Verhandlung fest, dass beide Männer betrunken waren. Bis zu ihrem Ausrasten waren sie allerdings strafrechtlich unbescholten. Der 47-Jährige ist ein Familienvater und hat drei minderjährige Kinder. Der Jüngere ist verheiratet. Es wurde strafmildernd berücksichtigt, dass es im Vorfeld der Auseinandersetzung zu gegenseitigen verbalen Provokationen gekommen war.

Zu der gefährlichen Körperverletzung durch den Tritt erklärte der Richter: "Aufgrund der Gesamtumstände konnte nicht von einem minderschweren Fall ausgegangen werden." Zugunsten des Angeklagten spreche jedoch, dass es letztendlich zu keinen gravierenden Verletzungen des Fahrgastes gekommen war.

"Hinzu kommt, dass der Angeklagte die Tat zu einem frühen Zeitpunkt eingeräumt hat - hiermit hat der Angeklagte sein Bedauern zum Ausdruck gebracht", heißt es nun im Urteil. Der Mann lebe in gefestigten sozialen Verhältnissen: "Es ist davon auszugehen, dass der Angeklagte nicht wieder straffällig wird", meinte daher das Gericht. Das Urteil (Az.: 832 Ds 252 Js 232463/15) ist rechtskräftig.

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