Ein vorberstrafter 53-Jähriger wurde wegen versuchten Missbrauchs an Kindern auf einem Spielplatz in Freimann verurteilt, ist aber weiter auf freiem Fuß.
Der 53-jährige Werner N., der im August auf einem Spielplatz in Freimann zwei Mädchen ins Gebüsch locken wollte, ist wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Münchner Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden.
Bild vergrößern
Der 53-jährige IT-Fachmann hatte auf einem Spielplatz in Freimann versucht, Kinder ins Gebüsch zu locken. Nur durch beherztes Eingreifen einer 38-jährigen Zahnärztin konnte Schlimmeres verhindert werden. (© Foto: ddp)
Anzeige
Der Fall hatte vor zwei Monaten für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil eine 38-jährige Zahnärztin durch ihr Eingreifen weitere Handlungen des Täters verhindert hatte. Sie und ihr Ehemann waren damals vom Bayerischen Innenministerium für ihre Zivilcourage ausgezeichnet worden.
Werner N. ist IT-Fachmann, beruflich in München zugange, und lebt mit Ehefrau und zwei Töchtern in Baden-Württemberg. Er war einschlägig vorbestraft, zuletzt war er 2001 wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. In einem Fall soll er sich vor den Kindern entblößt und an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben.
Aufgrund dieser Vorgeschichte sah es das Münchner Gericht als sehr wahrscheinlich an, dass der Mann vorhatte, sich zu entblößen, auch wenn er in diesem Fall die Kinder "nur" angesprochen und unter dem Vorwand, etwas suchen zu wollen, ins Gebüsch gelockt hatte.
Das Gericht verhängte wiederum eine Bewährungsstrafe, verbunden mit der Auflage einer ambulanten und überwachten Therapie. Außerdem muss der 53-Jährige im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs jeweils 2000 Euro an die Eltern der beiden Mädchen bezahlen.
Die Tante eines der Mädchen reagierte empört auf das Urteil: "Muss erst ein Kind vergewaltigt oder misshandelt werden, damit ein Täter eingesperrt wird?", fragte sie. Rechtsanwalt Maximilian Pauls von der Kanzlei Bossi und Ziegert, der Werner N. vertritt, betrachtet das Urteil als angemessen. "In diesem Fall halte ich eine ärztliche Behandlung des Mannes für hilfreicher als eine Gefängnisstrafe", meinte er.
- Kinderschänder-Prozess in München Überraschendes Geständnis 05.11.2009
- Vergewaltigung und Mord Der eiskalte Täter 11.11.2009
- Horror-Haus in Ohio Schädel gehört zu elftem Opfer 05.11.2009
- Vergewaltiger missbrauchte Mädchen Treffer in der Datenbank 21.10.2009
- Nach Sexualdelikt Großaufgebot sucht Vergewaltiger 29.09.2009
(SZ vom 14.11.2009/alek, wim/hs/sonn)
Voreiliges Buch "Der Pott ist dahoam"
Die neueste Antwort