Berufungsverhandlung:Prügelnder Busfahrer verurteilt

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Wegen einer Handbewegung packte der Busfahrer eine 16-Jährige am Kragen. Als ihr Freund ihr helfen wollte, schlug er zu. Jetzt ist der 42-jährige Münchner rechtskräftig verurteilt worden. Die Berufungsverhandlung dauerte nur fünf Minuten.

Von Andreas Salch

Ein Busfahrer der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung zweier Fahrgäste jetzt rechtskräftig verurteilt. Der 42-Jährige hat vor dem Landgericht München I nach nur etwa fünfminütiger Verhandlung die Berufung gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht München im Mai dieses Jahres zurückgenommen. Er muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro zahlen.

Am 18. April vorigen Jahres hatte der 42-Jährige Nachtschicht und steuerte einen Bus der Linie 133. Gegen 20 Uhr kam es während der Fahrt zu einer Auseinandersetzung mit einem 18-Jährigen und dessen 16 Jahre alter Freundin. Da die beiden Lärm gemacht haben sollen, ermahnte sie der Busfahrer über die Lautsprecheranlage.

Doch am Gollierplatz eskalierte die Situation. Der 18-Jährige und seine Freundin stiegen an der mittleren Türe aus. Als die junge Frau an der Fahrerkabine vorbeilief, soll der Busfahrer sie grimmig angesehen haben. Die 16-Jährige hat laut Urteil der ersten Instanz deshalb eine Handbewegung gemacht, mit der sie ihm zu verstehen gab, er solle weiterfahren.

Der 42-Jährige fuhr auch an, stoppte allerdings wieder, stieg aus und forderte die 16-Jährige auf, ihm ihre Personalien zu geben. Die Schülerin weigerte sich. Daraufhin packte der Busfahrer sie am Kragen, so dass sie schrie. Als ihr Freund ihr helfen wollte, ließ der Busfahrer die junge Frau los und schlug den 18-Jährigen, so dass er hinfiel und sich an einem Metallgitter am Boden verletzte.

Laut Urteil des Amtsgerichts trat der Busfahrer sogar noch nach dem 18-Jährigen. Erst als Passanten dazwischen gingen, beruhigte sich der wütende MVG-Fahrer.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht München I erklärte ihm die Vorsitzende Richterin, dass er mit einer Rücknahme der Berufung am besten fahre. Denn wenn sich die Vorwürfe bestätigten, werde sie eine noch höhere Strafe verhängen, so die Richterin. Dies hätte bedeutet, dass der Busfahrer wegen der dann höheren Zahl an Tagessätzen seinen Job unweigerlich verloren hätte.

© SZ vom 21.09.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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