Eine Außenansicht von Werner Leitner

Kann man jemanden verteidigen, von dem man weiß, dass er schuldig ist? Fälle wie der Gewaltakt in Solln zeigen: Strafverteidiger müssen unangenehm und schmerzhaft sein.

"Wie verteidigt man eigentlich jemanden, von dem man weiß, dass er es gewesen ist?" Jeder Strafverteidiger kennt diese Frage, irgendwann wird sie immer gestellt. Einige tausend Anwältinnen und Anwälte machen in Deutschland neben anderem auch Fälle aus dem Strafrecht, ein wesentlich kleinerer Kreis hat sich ausschließlich darauf spezialisiert.

Bahnhof Solln

Am S-Bahnhof Solln wurde im September Dominik Brunner zu Tode geprügelt. (© Foto: ddp)

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Das öffentliche Bild des Strafverteidigers ist nicht einfach zu beschreiben. Statistisch gesehen kommen 90 Prozent der Bevölkerung nie mit dem Strafrecht in Berührung, sie machen sich ihr Bild aus den Medien. Ergreifende Plädoyers in großen Kinofilmen zeichnen die Verteidigung gerne als Königsdisziplin der Advokatur. Am Schluss siegt verlässlich das Gute.

In dem Spielfilm "Eine Frage der Ehre" befragt der junge Verteidiger (Tom Cruise) den ausgebufften General (Jack Nicholson) im Zeugenstand und erkämpft im spektakulären Kreuzverhör den Freispruch für zwei Gefreite. Das Fernsehen bietet lärmende Gerichtsshows, die mit der Realität zwar nichts zu tun haben, aber die Vorstellung vom Strafprozess zunehmend prägen. Das ist so, als wolle man sich mit "Dr. House" oder früher der "Schwarzwaldklinik" ein Bild über Ärzte machen.

Von Kofferbomber bis Kindstötung

Die Realität dagegen findet tagtäglich vielhundertfach und weitgehend unbeobachtet in den Gerichtssälen der Republik statt. Nur die spektakulären Fälle werden wahrgenommen, dann aber weit über das Gerichtsgebäude hinaus. Ursprünglich sollte die Saalöffentlichkeit den Angeklagten vor einem Geheimprozess schützen. Aus ihr ist eine Medienöffentlichkeit geworden, aus dem Schutz ein Pranger.

Bei den Strafverteidigern hat sich wie bei den Ärzten eine Spezialisierung herausgebildet. Es gibt mittlerweile unter anderem Experten für Rauschgiftdelikte, Sexualstraftaten, Straßenverkehr, Jugendsachen und auch einen kleinen Kreis von Spezialisten, die sich mit dem Wirtschaftsstrafrecht befassen.

Man spielt verschiedene Instrumente, aber letztlich nach den gleichen Noten. Denn da ist immer ein Mandant, der sich als Einzelner der Macht des Staates und seiner Strafgewalt gegenübersieht. Das ist die Ausgangslage, in der er einem Verteidiger die Wahrnehmung seiner Rechte anvertraut.

In der Öffentlichkeit stößt Verteidigung durchaus auf Verständnis, vor allem dann, wenn der Fall spannend und der oder die Angeklagte Sympathieträger ist. Von Vera Brühne über Monika Weimar bis Jörg Kachelmann reicht da das Spektrum. Strafverteidigung, das sind aber auch die Fälle von Kofferbomber bis Kindstötung; überhaupt all die furchtbaren Kriminalfälle, die in die tiefsten Abgründe menschlichen Wesens hineingehen. Schuldig oder nicht schuldig ist dabei eher selten die Frage.

Im Alltag der Strafjustiz geht es sehr oft um die Frage: wie schuldig? - also um die sogenannte Strafzumessung, um das, was auf den Angeklagten an Strafe zukommt. Das ist dann ein schwieriges Thema. Hier das Opfer, der Ruf nach Sühne, nach harter Strafe, nach dem starken Staat. Dort der Täter, für den eigentlich nichts mehr spricht. Außer seine Verteidigerin oder sein Verteidiger. In der Schweiz heißen Strafverteidiger "Fürsprecher", aber die Funktion ist in allen Rechtsstaaten der Welt am Ende die gleiche. Nur Unrechtssysteme wollen keine Verteidiger, denn Fürsprecher stellen auch unangenehme Fragen.

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