Behandlungsfehler:Ärzte versteifen falschen Wirbel

Die Operation an der Wirbelsäule wurde handwerklich perfekt ausgeführt, doch die Ärzte machten einen entscheidenden Fehler. Nun zahlt das Krankenhaus der Münchnerin Schmerzensgeld - freiwillig.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Fast alles hatten die Ärzte richtig gemacht: Die Diagnose stimmte, und die Wirbelsäulenoperation wurde handwerklich perfekt ausgeführt. Dass die Chirurgen sich dabei aber sozusagen in der Etage geirrt und die falschen Wirbel versteift hatten, merkte die Patientin erst viel später. Eine neue OP wurde notwendig. Als Trostpflaster bekam die Münchnerin jetzt von der Versicherung des Krankenhauses zumindest freiwillig Schmerzensgeld.

Die 67-Jährige hatte ehrenamtlich in einem Altenheim im Münchner Umland gearbeitet. Dabei war sie Ende 2013 gestürzt und hatte sich eine Rückenverletzung zugezogen. In der Landkreisklinik stellten die Orthopäden nach der Untersuchung fest, dass der zwölfte Brustwirbel eingedrückt war. Mediziner sprechen von eine Deckplatten-Impressionsfraktur. Um einen Bruch des Wirbelkörpers zu verhindern, beschlossen die Ärzte, mit Schrauben und Längsträgern die Wirbelkörper elf und zwölf zu versteifen und so zu entlasten.

Fixateure zu hoch angebracht

Nach diesem Eingriff kam die Frau in eine Rehaklinik. Die Ärztin und Rechtsanwältin Monika Günther-Aschenbrenner sagt: "Meine Mandantin hatte weiterhin starke Schmerzen und eine deutliche Bewegungseinschränkung am Rücken." Sie konnte kaum noch schlafen und musste starke Schmerzmittel einnehmen, die sie aber schlecht vertrug, so die Anwältin. Erst weitere Untersuchungen in einem anderen Klinikum deckten die Ursache auf: In dem Landkreiskrankenhaus hatten die Operateure die sogenannten Fixateure versehentlich am zehnten und elften Brustwirbel angebracht - also zu hoch.

Eine weitere Operation unter Vollnarkose wurde notwendig. Diese wurde allerdings aufwendiger: Es mussten nicht nur die Schrauben umgesetzt, sondern auch der mittlerweile durch den Bruch verformte Wirbelkörper chirurgisch saniert werden. Die Rechtsanwältin forderte als Schmerzensgeld von den Ärzten der Landkreisklinik 20 000 Euro, andernfalls werde Klage beim Landgericht München I eingereicht. Eher ungewöhnlich: Die Mediziner räumten den Behandlungsfehler ein, ihre Haftpflichtversicherung bezahlte ohne Abzüge den geforderten Betrag.

Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, die Fixateure seien zu tief angebracht worden. Tatsächlich wurden sie zu hoch angebracht.

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