Fast wäre sie erfroren: Eine betrunkene Frau hat sich in der Kälte verirrt. Durch eine Handyortung konnte die Polizei die Bewusstlose schließlich finden.

Die Polizei hat am Sonntagabend nach einer aufwendigen Suche eine Frau gefunden, die sich in Aubing verirrt hatte. Polizisten entdeckten die betrunkene 23-Jährige um 20.30 Uhr vor der Sankt-Quirin-Kirche - sie war wegen starker Unterkühlung nicht mehr ansprechbar, musste künstlich beatmet und in eine Intensivstation gebracht werden.

St Quirin Aubing

Vor der Sankt-Quirin-Kirche entdeckten die Polizisten schließlich die junge Frau. (© Foto: Rumpf)

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Um 18.52 Uhr rief die Münchnerin bei der Feuerwehr an: Sie sei betrunken, habe sich verlaufen und befürchte, bald zu erfrieren. Sie könne sich nur daran erinnern, an einer Station im Münchner Westen aus der S-Bahn gestiegen zu sein. Nun befinde sie sich vor einer Kirche.

Die Feuerwehr schickte einen Rettungswagen los, der die Frau aber nicht finden konnte. Die Polizei recherchierte, dass es im Münchner Westen sieben Kirchen in der Nähe von S-Bahnstationen gebe. Die Einsatzleitstelle organisierte deshalb einen Suchtrupp, der die 23-Jährige aber nicht fand. Selbst die Suche mit einem Hubschrauber und Wärmebildkamera blieb erfolglos.

Um 20.25 Uhr schließlich konnte die Polizei die Frau durch eine Handyortung lokalisieren. Die Münchnerin hatte das Pech, dass der Akku ihres Mobiltelefons kurz nach ihrem Notruf leer war - der Netzbetreiber brauchte deshalb eine Weile, bis er die Stelle finden konnte, an der das Handy letztmals ein Signal ausgesendet hatte. Polizisten entdeckten die Frau schließlich um 20.30 Uhr bewusstlos vor der Kirche in der Ubostraße.

Wie es dazu kam, dass die 23-Jährige derart orientierungslos war, ist noch nicht bekannt. Sie befindet sich noch im Krankenhaus, wird aber von der Polizei nicht mehr weiter zu den Einzelheiten des Abends befragt werden. "Sie hat keine Straftat begangen, deshalb werden wir das nicht weiter verfolgen", sagte ein Sprecher.

Die Münchnerin wird auch nicht für die Kosten der Suchaktion aufkommen müssen.

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(SZ vom 16.02.2010/ffu/sonn)