Aubing:Klare Entscheidung

Der umstrittene Neubau an der Limesstraße ist genehmigt

Der von Aubings Lokalpolitikern vehement kritisierte Neubau an der Limesstraße 39 musste genehmigt werden. Weder gilt für das Grundstück ein qualifizierter Bebauungsplan, noch gibt es eine örtliche Gestaltungssatzung oder einen Ensemble-Denkmalschutz, der bei der Entscheidung der Lokalbaukommission zu berücksichtigen gewesen wäre. Das hat Stadtbaurätin Elisabeth Merk als Antwort auf eine Anfrage der Stadtrats-Grünen Herbert Danner und Katrin Habenschaden klargestellt. Das beantragte Bauvorhaben füge sich "mit seiner Baumasse, Grundfläche und Höhenentwicklung in die Eigenart der näheren Umgebung ein". Eine "Verunstaltung" der Gegend durch den Neubau liege hier "unzweifelhaft nicht vor." Die Dachform selbst sei bei der planungsrechtlichen Prüfung nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches kein eigenes Beurteilungskriterium.

Der geplante Neubau an der Limesstraße 39 hatte in den vergangenen Monaten innerhalb der Stadtverwaltung und in Aubing für Grundsatzdiskussionen gesorgt: Es ging um den Willen zum Erhalt ortsbildprägender Strukturen. Errichtet werden soll an der Ecke ein dreistöckiger Kubus, mit Terrassengeschoss und begrüntem Flachdach - neun Wohnungen mit Laden und Tiefgarage entstehen in dem Komplex. Da das schnörkellose Gebäude aber inmitten von Villen mit Walmdächern und genau gegenüber des denkmalgeschützten Jugendstilbaus der Limesschule stehen wird, lehnten die Stadtteilvertreter von Anfang an vor allem das Terrassengeschoss und das flache Dach ab.

Die Stadt, erklärt Merk nun in ihrer Antwort, habe daraufhin "mehrfach Gespräche" mit Architekt und Bauherrin zum Ziele einer Umplanung der Dachgestaltung "auf freiwilliger Basis" geführt. Zu einem Walmdach aber sei "die Bauherrenschaft letztlich nicht bereit" gewesen. Verändert werden soll nun lediglich die Fassade: Statt der Fensterbänder ist jetzt eine Lochfassade vorgesehen. "Trotz aller Appelle und Bemühungen war am Ende der eindeutig anders formulierte Bauherrenwille zu akzeptieren", resümiert die Stadtbaurätin. Ansonsten hätte die Gefahr berechtigter Schadensersatzforderungen bestanden. Dass der Bezirksausschuss spätere Änderungen nicht mehr vorgelegt bekam, lag laut Merk an den fehlenden zeitlichen Spielräumen. Der Gremiumschef sei aber einen Monat vor dem geänderten Bauantrag über das endgültige Ergebnis telefonisch in Kenntnis gesetzt worden.

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