Aschheim/Ismaning:Die Prüfung

Aschheim/Ismaning: Ärgernis: Der Streit um die Finazierung der Ausfahrt hält weiter an.

Ärgernis: Der Streit um die Finazierung der Ausfahrt hält weiter an.

(Foto: Robert Haas)

Anschlussstelle Aschheim/Ismaning wird noch einmal um drei Millionen Euro teurer

Von Martin Mühlfenzl, Aschheim/Ismaning

Jetzt sind es also schon 47,5 Millionen Euro. In einer Art Vorstellungsschreiben hat der neue Präsident der Autobahndirektion Südbayern, Wolfgang Wüst, den Münchner Landrat Christoph Göbel (CSU) darüber informiert, dass die Verlegung der Anschlussstelle Aschheim/Ismaning noch einmal drei Millionen Euro teurer wird - aufgrund eines "notwendigen, deutlich umfangreicheren Bodenaustauschs" im Bereich der Kreuzung der Bundesstraße 471 mit der Kreisstraße M 3. Der Landkreis wird davon anteilig 33 Prozent tragen müssen.

Göbel erneuert daher noch einmal seine Kritik an der Autobahndirektion: "Es ist schon erstaunlich, wie in dieser Behörde gearbeitet wird." Über das Schreiben Wüsts hatte er die Kreisräte informiert, der SZ liegt der Brief vor. Dieser ist die erste Reaktion der Autobahndirektion nach der Veröffentlichung des Gutachtens zur Kostenexplosion, das der Landkreis selbst hat erstellen lassen. Darin führen die Experten im Landratsamt zahlreiche Punkte auf, die aus ihrer Sicht nicht mehr dem Planfeststellungsverfahren entsprechen - und somit, das ist die Hoffnung der Kreispolitik, auch nicht vom Landkreis finanziell mitgetragen werden müssten. Samt der Neuberechnung beläuft sich der Anteil des Kreises auf etwa 7,9 Millionen Euro. Bei der neu kalkulierten Bodenbewegung wird sich der Landkreis auch sicher beteiligen müssen, sagt Göbel.

Die stellvertretende Landrätin Annette Ganssmüller-Maluche (SPD) wollte in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses dennoch wissen, ob es sich bei der Anschlussstelle in Teilen um einen Schwarzbau handelt. Eine Antwort aber konnte niemand geben. Göbel, der diesen schwerwiegenden Verdacht ebenfalls nicht ausschließen kann, sagt auch warum: "Weil wir nicht alle nötigen Unterlagen haben, um das endgültig entscheiden zu können."

Wolfgang Wüst trägt mit seinen Ausführungen kaum dazu bei, diese Spekulationen zu beenden. Er bestätigt, dass "auch für die geringfügigen Abweichungen von der Planfeststellung ein Planänderungsverfahren durchgeführt werden muss". Dies sei in diesem Fall erforderlich, um die "Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme sicherzustellen". Nun lautet einer der Hauptvorwürfe an die Autobahndirektion Südbayern, sie habe Maßnahmen - dazu zählt etwa eine Unterführung - gar nicht geprüft und den Kreis bei Änderungen der Planfeststellung nicht informiert. "Und das geht nicht, denn wir sind auch Bauherr und als solcher an dem Verfahren zu beteiligen", sagt Göbel.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: