Von A. Krug

Ein Arzt vertauscht die Blutprobe seines 18-jährigen Sohnes, um ihn vor dem Wehrdienst zu bewahren. Dabei will der Junge unbedingt zum Bund.

Als der Sohn von der Bundeswehr zur Musterung gebeten wurde, war Vater Walter W. (Name geändert) davon wenig begeistert. Aus Angst und übertriebener Fürsorge vertauschte der 57-jährige Arzt die Blutprobe des arglosen Sprösslings mit der einer rheumakranken Patientin und erreichte dessen Ausmusterung.

Blutabnahme

Blutabnahme: Der Vater vertauschte die Blutprobe des Sohnes mit der einer rheumakranken Patientin. (© Foto: ddp)

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Der perfide Trick wäre womöglich ohne jede Folgen geblieben, hätte der Sohn nicht Jahre später eine Nachmusterung beantragt, weil er partout Zeitsoldat werden wollte. Der Schwindel flog auf und Walter W. bekam jede Menge Ärger: Erst mit der Strafjustiz und nun mit der Standeskammer.

Walter W. ist Arzt aus Leidenschaft, seine Praxis führt er seit mehr als 20 Jahren. Wenn es um seine beiden Söhne geht, dann scheinen die Koordinaten des ehemaligen Marinearztes aber außer Kontrolle zu geraten. Zumindest war dies im Jahr 2000 so, als der damals 18-jährige Sohn eingezogen werden sollte.

In seiner Praxis nahm Walter W. die Blutprobe einer an Morbus Bechterew leidenden Patientin und schickte sie an die zuständigen Behörden. "Mein Sohn wollte ja zum Bund, aber ich wollte das nicht", räumt er die Vorwürfe ein. "Er hat davon nichts gewusst, ich hab' es doch nur gut gemeint."

Der arglose Sohn studierte daraufhin Jura, nach dem Abschluss bewarb er sich 2008 als Zeitsoldat. Nun bekam Walter W. Gewissensnöte und gestand in einem Schreiben an das Kreiswehrersatzamt, dass er die damalige Blutprobe vertauscht habe. Prompt schaltete sich die Justiz ein und der 57-Jährige bekam wegen "Wehrpflichtentziehung durch Täuschung" einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zu je 100 Euro.

Walter W. akzeptierte die Strafe, doch ausgestanden war die Causa damit noch nicht. Denn nun schaltete sich das Berufsgericht für Heilberufe ein, eine Art Standesgericht für Ärzte. "Das ist alles schon ziemlich unverfroren", findet Richter Joachim Eckert, "so etwas haben wir hier im Berufsgericht noch nicht gehabt." Was er sich denn dabei gedacht habe?

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