Arabellapark:In die nächste Runde

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Keine Einigung zwischen Betreibern und Anwohnern in Sicht: Der Rechtsstreit um die Kinderkrippe Biberbau an der Vollmannstraße 59 geht weiter

Von Ulrike Steinbacher, Arabellapark

Die Betreiber der Kinderkrippe Biberbau an der Vollmannstraße 59 und ihre Nachbarn streiten weiter. Am Montag bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gab es nur in einem einzigen Punkt einen Fortschritt: Alle Beteiligten waren einverstanden, dass eine konkrete Betriebsbeschreibung der Krippe Bestandteil der Baugenehmigung wird. Damit ist jetzt festgelegt, dass immer nur zwei Dutzend Kinder im Garten sein dürfen. Außerdem hat das Gericht dadurch eine bessere Grundlage für seine Entscheidung. Die allerdings steht weiterhin aus.

Der Biberbau mit knapp 60 Plätzen für Ein- bis Dreijährige in fünf Gruppen und Nachmittagsangeboten für Kinder zwischen sechs und zwölf Monaten eröffnete im Mai 2014 und ist das Herzensprojekt von Dunia und Helge Köhling. Die beiden Geschäftsführer haben Vorder- und Rückgebäude des Anwesens für 1,5 Millionen Euro komplett umgebaut, und das obwohl sie nur Mieter sind und die Nachbarn schon 2011 rechtliche Schritte gegen die Kita-Nutzung angekündigt hatten. Deren Bedenken rühren daher, dass der Biberbau nicht die einzige private Kindertagesstätte an der Vollmannstraße ist. Auch der südliche Nachbar von Klägerin Petra W. und ihren Mitstreitern von der Wohnungseigentümergemeinschaft 55 a, b und c (WEG) ist eine Kita: Diesen Januar ging auf Hausnummer 53 in einem ehemaligen Schreinereigebäude die Filiale Cosimapark der Kita Elly & Stoffl in Betrieb. Dort werden laut Geschäftsführer Daniel Schleif derzeit 55 Kinder betreut. Der Betreiber hat eine Genehmigung für 79 Plätze, für 26 weitere hat er einen Erweiterungsantrag gestellt.

Außerdem ist auch noch eine dritte Kindertagesstätte in dieser Ecke des Arabellaparks zumindest denkbar: An der Ecke Vollmann- und Englschalkinger Straße errichtet die Concept Bau GmbH demnächst eine Eigentumswohnanlage, und das Referat für Bildung und Sport sieht Bedarf für eine zweigruppige Kindertagesstätte.

Die Nachbarn fühlen sich von Kinderbetreuungseinrichtungen umzingelt. Ihre Klage richtet sich gegen die Stadt München, die der Köhling Family Services GmbH die Baugenehmigung erteilt hat. Die Kläger argumentieren, dass die Krippen-Nutzung der ehemaligen Räume einer Anwaltskanzlei gegen den Charakter eines reinen Wohngebiets verstößt, wie er im Bebauungsplan festgelegt ist. Außerdem biete die Lärmschutzwand, in der Form, wie sie genehmigt ist, nicht genügend Schutz. Und schließlich halte das Vordergebäude die vorgeschriebene Abstandsfläche zu den angrenzenden Grundstücken nicht ein. Eine Entscheidung fällte die achte Kammer des Verwaltungsgerichts auch in dieser Verhandlungsrunde nicht. Der Vorsitzenden Richterin Marion Pauli-Gerz war aber deutlich anzumerken, dass sie allmählich zu einem Ergebnis kommen möchte und dass das Gericht dazu neigt, die Klage abzuweisen.

Der Charakter eines reinen Wohngebiets werde aus ihrer Sicht nicht verletzt, sagte Pauli-Gerz. Krippenkinder würden "bekanntermaßen nicht diesen Lärm machen" wie Kindergartenkinder, die beim Spielen einfach laut seien. Dieser Einschätzung widersprach ein Schallschutz-Gutachter der Kläger. Dunia Köhling wiederum erklärte, sie habe in den vergangenen Monaten keinerlei Lärm-Beschwerden zu hören bekommen. Die inzwischen 40 Kinder seien vormittags eine und nachmittags zwei Stunden draußen, und zwar maximal in zwei Gruppen gleichzeitig. Dennoch gebe es für die Nachbarn "keine Rückzugsmöglichkeit" vom Lärm, erklärte ein Vertreter der WEG. "Es ist die Summenwirkung", ergänzte Petra W. Die Kläger wünschen sich einen 3.50 Meter hohe und in der oberen Hälfte transparente Lärmschutzwand an der Südgrenze der Kita. Der Versuch von Pauli-Gerz in dieser Frage einen Kompromiss herbeizuführen, scheiterte an beiden Seiten.

Die Abstandsflächen, der dritte Ansatzpunkt der Kläger, sind tatsächlich nicht eingehalten, wie das Gericht vorrechnete, und zwar schon seit Errichtung des Gebäudes im Jahr 1992. Das habe die Nachbarn aber erst interessiert, als 2011 die Kita einziehen wollte, sagte die Richterin. Sie verwies auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom Februar 2015, bei der Kläger die Umwandlung einer Gaststätte in ein Asylbewerberheim hatten verhindern wollen. Auch da seien die fehlenden Abstandsflächen seit langem bekannt gewesen, die Kläger scheiterten deswegen.

Der Prozess geht jetzt ins schriftliche Verfahren, weil die Kläger-Anwälte das VGH-Urteil völlig anders interpretieren als die Richterin. Mit einem Urteil ist wohl Ende Mai zu rechnen, falls sich die Parteien nicht doch noch einigen. Danach sieht es allerdings nicht aus.

© SZ vom 28.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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