Im Villenviertel Bogenhausen ist es vorbei mit der Ruhe seitdem die Stadt einen Kindergarten zugelassen hat. Als "rücksichtslos" empfinden die Nachbarn die Einrichtung und haben geklagt.
Endlich scheint die Frühlingssonne und die Kinder dürfen wieder raus zum Spielen. Weil das natürlich nicht lautlos abläuft, droht mit steigendem Lärmpegel auch die Zahl der Nachbarschaftskonflikte zuzunehmen. Bei einigen lärmempfindlichen Bewohnern in der Single-Stadt München ist das Unbehagen so groß, dass sie Kinder in direkter Nachbarschaft lieber gar nicht haben wollen.
Wenn Kinder spielen, läuft das selten lautlos ab. Doch mit steigendem Lärmpegel nimmt auch die Zahl der Nachbarschaftskonflikte zu. (© Foto: Stephan Rumpf)
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In gediegener Lage, wo die Immobilien noch ein Stück teurer als sonst sind, wird am heutigen Montag bei einem Ortstermin ein Konflikt um einen Montessori-Kindergarten ausgetragen. In der Bogenhausener Possartstraße klagen eine ältere Dame und ein Akademiker-Ehepaar gegen den Kindergarten, der 2007 in die Nachbarschaft gezogen ist.
Bis dahin hatte sich dort eine ruhige Arztpraxis befunden. Die Seniorin hält es für "rücksichtslos", dass die Lokalbaukommission die Nutzungsänderung genehmigt hat. Denn dieses Quartier sei ein reines Wohngebiet, in dem ein Kindergarten nur ausnahmsweise zulässig sei. Der Bedarf der unmittelbaren Umgebung sei mit sieben Kindergärten oder Tagesstätten bereits gedeckt - und der neue Montessori-Kindergarten richte sich aufgrund seiner Preise und seines besonderen Konzeptes ohnehin an ein erheblich weiteres Einzugsgebiet.
Kindergärten werden in München immer weniger akzeptiert
In dem Villenviertel sei es nun vorbei mit der Ruhe, sagen die klagenden Anwohner. Morgens gegen sieben Uhr entstehe Lärm, wenn Eltern mit dem Auto vorfahren und ihre Kinder bringen. Gegen 17 Uhr würden die Kinder dann wieder geholt, das sei dann der gleiche Krach. Als "nicht mehr sozialadäquat und hinnehmbar" wird speziell von der älteren Dame empfunden, dass sich die Gruppenräume der Kinder angeblich nur zehn Meter von ihrem Schlafzimmerfenster entfernt befänden.
Hier habe die Stadt bei Erteilung der Erlaubnis die Belange der Nachbarn nicht ausreichend berücksichtigt. In einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht München konnten die Anlieger mit dieser Auffassung allerdings die Richter nicht überzeugen. Die auf Baurecht spezialisierte 8. Kammer stufte nämlich die Umgebung keinesfalls als "reines" Wohngebiet ein: Es gebe dort etwa Fachkliniken, Rechts- und Patentanwalts-Kanzleien. "In einem ,allgemeinen' Wohngebiet seien Kindergärten aber immer dann zulässig, wenn sie "gebietsverträglich seien."
Heute wird der Fall nun im Hauptsacheverfahren entschieden. Auch für die Lokalbaukommission ist es ein wichtiger Prozess, denn Kindergärten würden in München immer weniger akzeptiert, klagt die Behörde.
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(SZ vom 05.05.2008/af)
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Jetzt wollte ich doch mal wissen, was sozialadäquat eigentlich bedeutet. Gefunden habe ich das hier:
"Sozialadäquat" ist der Kinderlärm, wenn es sich um typisches und altersbedingtes Verhalten der Kinder handelt. Demnach kann z.B. auch das gelegentliche Rennen von Kindern über Parkettboden "sozialadäquat" sein.
LG Bad Kreuznach, -1 S 21/01-
Ich denke, nirgendwo verhalten sich Kinder "sozialadäquater" als im Kindergarten, wenn ich diese Definition hier sehe. Der Aufenthalt in einem KIGA ist doch wohl ein "typisches und altersbedingtes Verhalten der Kinder", oder?
Die ältere Dame ist witzig, ehrlich. Morgens um 7 werden die Kinder gebracht und abends um 17.00 Uhr wieder abgeholt. Was stört es da großartig, wenn das Schlafzimmer nahe dran ist? Ach ja, die Mittagsruhe.....
"Nicht mehr sozialadäquat". Eine solche Formulierung im Zusammenhang mit Kindern muss man erst mal fertig bringen. Ich hoffe, die Dame ist noch zu hundert Prozent fitt und bleibt es lange, damit keiner auf die Idee kommt, dass ältere Menschen mit einem Rollator, die lediglich ein Hindernis auf Bürgersteigen und in Supermärkten darstellen, nicht "nicht sozialadäquat" sind, wenn die restliche Bevölkerung sich gestört fühlt. Für meine Begriffe gehört ein Kindergarten in ein Wohngebiet und nirgendwo anders hin. Es ist keine Aufbewahrungsstelle für störende Kinder, es ist deren Aufenthaltsort, oft geliebt und ich weiß von meinen Kindern, dass sie sich sehr gefreut haben, wenn die direkten Nachbarn schon mal am Zaun, der an das Kiga-Grundstück grenzte, ein "Pläuschken" hielten. Sie redeten davon, dass die unheimlich nett wären und ganz lieb gefragt hätten, ob die Kinder mal ein bißchen leiser sein könnten - sie wären müde. Komisch - geht so was nicht mehr? In meinem alten Wohnort fand man einen Kompromiss. Ganz simpel - in der Mittagsruhe wurde ohne Rücksicht auf das Wetter drinnen gespielt.
Man sollte eine hohe Mauer um Bogenhausen errichten, Damit wir nicht ersticken müssen vom Dröhnen des dumpfen Schweigens der toten Herzen
Tät mich mal interessieren, ob sich die guten Leutchen auch schon darüber beschwert haben, dass den ganzen Tag schwere SUVs und große Limousinen durch die Possartstraße fahren - von den Krankenwagen der dortigen Kliniken ganz zu schweigen.
Ein Witz, worüber sich Menschen aufregen können, wirklich. Ja, Kinder können laut und lästig sein. Aber sie gehören zum Leben und man muss auch nicht um jeden Sch... prozessieren, der einem nicht passt.
Die Kläger sollen doch auf den Friedhof ziehen. Berechenbare Nachbarschaft, ruhiger Anlieferungsverkehr (allenfalls wirkt das Totenglöcklein von der Kapelle verstörend), nette Umgebung (viel Grün, vor allem Bodendecker); keine quengeligen Kinder...
Da fällt einem nicht mehr viel zu ein. Bei uns haben sich mal Nachbarn -allerdings ohne Erfolg- gegen eine Pflegeheim gewehrt, weil es alte, verwirrte Menschen waren, die teilweise unvermittelt sinnlos rumgeschrieen und sich teilweise auf dem Balkon stehend entblößt haben. Alte Leute können sich ebenfalls "nicht mehr sozialadäquat und hinnehmbar" verhalten . Das Schicksal könnte auch die ältere Dame (die der Bahre näher zu sein scheint als dem Kreißsaal) treffen
Bauplanungsrechtlich dürfte die Einrichtung zulässig sein. Rücksichtslos wird sie auch nicht sein. Wer nicht in ein als solches nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesenes reines Wohngebiet zieht, muss jederzeit damit rechnen, dass auf seinem Nachbargrundstück eine zulässige Nutzung, selbst wenn es diese bislang nicht gegeben hat, aufgenommen wird. Das Argument, ich war früher da, gilt im BauR nicht. Einen derartigen Milieuschutz gibt es eben nicht.
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