Von Susi Wimmer

Ein Kinderschänder geht in einer Schrebergartensiedlung ein und aus: bis zu seinem Strafantritt leben die Eltern in Angst.

Abends, wenn es langsam dämmert, dreht Hermann Schwarz seine Runde. Er marschiert durch die Kleingartenanlage, vorbei am Spielplatz und schaut, ob Kinder allein dort sind. Erst vor kurzem hat er welche auf den Schaukeln entdeckt - und nach Hause geschickt.

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Tatort: Idyllische Kleingartenanlage. (© Foto: Andreas Heddergott)

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Denn seit der verurteilte Kinderschänder Christoph S. (Name geändert) wieder in der Unterschleißheimer Schrebergartenanlage ein und aus geht, leben die Eltern dort in Angst. S. war im April wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden.

Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und sein Anwalt Revision eingelegt hat, bleibt er bis zu seinem Strafantritt in Freiheit. Sechs und acht Jahre waren die beiden Mädchen alt, an denen sich der 66-jährige Rentner im Sommer 2004 laut Urteil vergangen hat.

Bei drei Gelegenheiten habe er die Nachbarskinder in seine Wohnung in München und in sein Schrebergartenhäuschen in Unterschleißheim gelockt. Nach den glaubhaften Schilderungen der Kinder soll S. sie im Intimbereich gestreichelt und an ihren Geschlechtsteilen manipuliert haben. Außerdem habe er die Mädchen nackt fotografiert und ihnen einen Pornofilm vorgeführt.

Christoph S. gestand die Taten teilweise und wurde vom Landgericht München I zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Für die aus dem Kosovo stammende Familie der Mädchen hatte der Missbrauch weitreichende Folgen: Da das Jugendamt der Meinung war, die Eltern seien nicht energisch genug gegen den Missbrauch vorgegangen, wurde ihnen das Sorgerecht für die Kinder entzogen. Die Mädchen leben jetzt in einem Heim.

Christoph S. führt unterdessen sein Leben weiter: Er hält sich häufig in der Kleingartenanlage am Münchner Ring auf, führt den Hund spazieren und sitzt vor seinem Gartenhäuschen. Von einer Gehbehinderung, so erzählt Garten-Vorstand Hermann Schwarz, "keine Spur".

Vor Gericht war S. mit einem Gehwägelchen erschienen, auf das er sich mühsam stützte. "Hier marschiert er kreuzfidel ohne Gehhilfe durch die Anlage", sagt Schwarz. Meist sei S. betrunken. "Und wer weiß, was er dann macht."

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