Mord mit Ankündigung in München:Lebenslange Haft für Taifoun A.

  • Der 35-jährige Taifoun A. ist wegen Mordes an seiner getrennt lebenden Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
  • Das Landgericht München stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren Haft freikommen.
  • Der Mann hatte im Oktober 2013 die Mutter von zwei gemeinsamen Söhnen am Eingang ihres Wohnhauses mit mehreren Messerstichen getötet - nachdem ein Kontaktverbot verhängt worden war.

Lebenslange Haft für Taifoun A.

"Ich steche dich ab": Taifoun A. drohte seiner Frau, er schlug sie, verwüstete ihre Wohnung in München, missachtete das gerichtlich verhängte Kontaktverbot. Und irgendwann, am 14. Oktober 2013, setzte er die Drohung in die Tat um. Der 35-Jährige fing seine Ehefrau im Eingangsbereich des Mehrfamilienhauses in Giesing ab und stach mit einem Messer auf sie ein.

An diesem Freitag ist Taifoun A. nun zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht München I stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren Haft freikommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Richter spricht von infantiler und aggessiver Persönlichkeit

Der Angeklagte hatte den Angriff auf die Mutter seiner beiden Söhne beim Prozessauftakt zwar zugegeben, aber jegliche Tötungsabsicht bestritten: Er habe die 29-Jährige lediglich ängstigen wollen. Wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen forderte die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft. Die Verteidigung plädierte auf eine zeitlich begrenzte Strafe wegen Totschlags.

Der Vorsitzende Richter Michael Höhne sagte, der Angeklagte sei eine infantile und zugleich äußerst aggressive Persönlichkeit. Er habe die Frau mehrfach misshandelt und mit dem Tode bedroht. Die Frau habe schließlich erkennen müssen, dass die Behörden sie nicht vor ihrem Ehemann schützen könnten. In den Wochen vor der Tat habe die Frau "nackte Todesangst" gehabt.

Was ihm die Anklage vorgeworfen hat

Laut Anklage soll Taifoun A. seiner Familie auch in den Monaten zuvor das Leben zur Hölle gemacht haben: Seit Oktober 2012 soll er wenigstens fünf Mal gewalttätig geworden sein. Vier Verfahren wegen Körperverletzung liefen gegen ihn bei der Justiz, weshalb ein Familiengericht schließlich auf Antrag der Ehefrau ein Kontaktverbot gegen den Mann aussprach.

Der 35-Jährige musste aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen und mindestens 100 Meter Abstand zu seiner Frau halten, die 2013 endlich entschied, sich von Taifoun A. zu trennen. Doch damit kam A. nicht klar, er verstieß mehrmals gegen das Kontaktverbot, drang einmal sogar in die Wohnung ein und randalierte. Schließlich entschloss er sich laut Staatsanwaltschaft, seine Frau für die Trennung zu bestrafen. "Für ihn hatte sie kein eigenes Entscheidungsrecht", so der Ankläger.

Beim Prozessauftakt wandte sich A. an die anwesenden Angehörigen seiner Frau: "Ich bitte 1000 Mal um Entschuldigung", sagte er.

Kritik an den zuständigen Behörden

Nach der Tat wurde Kritik an den zuständigen Behörden laut, weil diese trotz der gehäuften Übergriffe auf die 29-Jährige abgesehen vom Kontaktverbot nichts unternommen haben. Offenbar hakte es an mehreren Stellen: Wenige Tage vor der Tat hatte sich eine Zeugin beim Kommissariat zur Bekämpfung von häuslicher Gewalt gemeldet und erzählt, dass Taifoun A. seine Frau auch via Facebook mit dem Tod bedroht habe.

Das Kommissariat unterrichtete daraufhin zwar sofort die Staatsanwaltschaft und fragte nach einem Haftbefehl. Allerdings blieb das Fax an die Justiz tagelang in einer Geschäftsstelle liegen - erst am 15. Oktober wurde es entdeckt. Möglicherweise hätte die Bluttat also verhindert werden können.

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