Angeklagter gesteht Sexattacke:Biss in den Po

Die Frau wollte die Tür aufschließen, als ein Mann sie von hinten umklammerte und sie in den Po biss. Dann befriedigte er sich selbst. Vor Gericht hat der Angeklagte die Tat nun gestanden. Es ist nicht das erste Mal, dass der 22-Jährige auffällig geworden ist.

Andreas Salch

Sagwan T. ist nicht besonders gesprächig an diesem Freitagmorgen. Mit gefalteten Händen und gesenktem Blick kauert er auf der Anklagebank des Amtsgerichts München. Ihm schräg gegenüber auf der anderen Seite des Verhandlungssaals hat eine 31-jährige Münchnerin mit ihrem Anwalt Platz genommen. Sagwan T. hat der Frau in den Po gebissen.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb Anklage wegen Körperverletzung erhoben. Außerdem legte sie dem 22-Jährigen, der aus dem Irak stammt und als Servicekraft arbeitet, exhibitionistische Handlungen zur Last. Denn T. soll sich vor den Augen der Frau auch noch selbst befriedigt haben.

Es war in den frühen Morgenstunden des 13. August vergangenen Jahres, als die 31-Jährige gegen 1.20 Uhr die Türe ihrer Wohnung im Lehel aufschloss und sie Sagwan T. plötzlich von hinten auf Hüfthöhe umklammerte und ihr unvermittelt in den Po biss. Trotz des Schrecks, den die Frau durchfuhr, gelang es ihr sich zu befreien und zu flüchten. Als sie sich umdrehte, sah sie, dass der Angreifer seine Hose geöffnet hatte, sie anstarrte und dabei onanierte.

Gleich nach Verlesung der Anklage bat T.s Verteidiger, Rechtsanwalt Alexander Eckstein, ein Rechtsgespräch mit der Richterin, der Staatsanwältin und dem Nebenklagevertreter zu führen, um zu eruieren, was ein umfassendes Geständnis seinem Mandanten bringt.

Denn es war nicht das erste Mal, dass Sagwan T. wegen exhibitionistischer Handlungen vor Gericht stand. Nur drei Monate vor der Tat im Lehel war er wegen des gleichen Vorwurfs schon einmal verurteilt worden.

"Wir haben Angst, das so etwas wieder passiert", sagte Richterin Christiane Thiemann, zu Sagwan T., der bemüht war, jeden Blickkontakt mit seinem Opfer zu vermeiden. Für den Fall, dass das Gericht eine Freiheitsstrafe verhängt und sie zur Bewährung aussetzt, müsse er zu den Vorwürfen stehen und sich vor allem bereit erklären, eine Therapie zu machen, so die Richterin. Das Opfer wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen.

Sagwan T. war geständig und erhielt insgesamt zehn Monate Haft auf Bewährung. Außerdem muss er der Münchnerin 500 Euro Schmerzensgeld zahlen sowie deren Handy ersetzen, das bei der Tat zu Bruch ging.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: