Andechser am Dom:KVR will Krätz' Zulassung sofort kassieren

Darf vorerst Wirt im Andechser am Dom bleiben: Sepp Krätz. (Foto: Alessandra Schellnegger)

"Das Gaststättenrecht wird so zum stumpfen Schwert": Das Kreisverwaltungsreferat will nicht akzeptieren, dass Sepp Krätz im Andechser am Dom vorerst weitermachen darf - auch ohne Konzession. Der Wirt ist nicht der Einzige, der unangenehme Post vom KVR erhalten hat.

Von Karoline Meta Beisel, München

Das Kreisverwaltungsreferat will die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Sachen Sepp Krätz nicht hinnehmen und Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Das Gericht hatte im Eilverfahren entschieden, dass Krätz' Lokal, das Andechser am Dom, geöffnet bleiben darf, bis auch in der Hauptsache über den Entzug der Konzession entschieden ist. Das kann dauern. So könne Krätz über Jahre hinweg ohne Konsequenzen weiterarbeiten, kritisiert das KVR. Das Gaststättenrecht werde zum "stumpfen Schwert". Das KVR hatte Krätz die Betriebserlaubnis entzogen, nachdem er wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

Noch ein anderer Wiesn-Akteur hat unangenehme Post vom KVR erhalten: Klaus Renoldi junior, Betreiber der "Höllenblitz"-Achterbahn. Renoldi war von einem Bremer Gericht verwarnt worden, es ging um Bestechungsvorwürfe im Zusammenhang mit der Platzvergabe bei einem Volksfest. Das KVR prüfte daraufhin Renoldis Zuverlässigkeit. "Wir haben beim Bundeszentralregister und beim Vollstreckungsgericht nachgefragt, ob es Einträge zu Herrn Renoldi gibt", sagt KVR-Sprecherin Daniela Schlegel. Es hätten sich aber keine weiteren Anhaltspunkte für Unzuverlässigkeit ergeben. Darum blieb es bei einem freundlichen Brief: "Wir haben ihn darauf hingewiesen, dass sich Verurteilungen auf die Zuverlässigkeit auswirken können, und ihm empfohlen, sich künftig an die Gesetze zu halten."

© SZ vom 21.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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