Amtshaftung:Kein Schutz vor Steinschlag

Landgericht weist Klage eines Autofahrers auf Schadenersatz ab

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Stahlnetze an Felswänden, mit Beton bespritzte Hänge oder wenigstens Fangzäune - so stellt sich ein Autofahrer aus Ottobrunn die Steinschlagsicherung der Straßen im Isarwinkel vor. Der Mann war mit seinem Opel Zafira auf der Bundesstraße 307 über Felsbrocken gerollt und hatte dabei den Unterboden seines Autos beschädigt. Die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von rund 3500 Euro verlangte er vom Freistaat: Die zuständige Behörde sei ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachgekommen. Die Amtshaftungskammer am Landgericht München I teilt den Wunsch nach vernagelten und betonierten Bergen aber offenbar nicht und hat die Klage nun abgewiesen.

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