Amtsgericht:Niederlage für Falschparker

Sie schleppen Falschparker ab und geben den neuen Standort erst gegen die Zahlung einer hohen Gebühr bekannt. Das Amtsgericht München hat das Unternehmen nun vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.

Von Christian Rost

Nicht wenige Autofahrer dürften darauf gehofft haben, dass dem Abschleppunternehmen "Parkräume KG" einmal die rote Karte gezeigt wird. In einer Verhandlung vor dem Münchner Amtsgericht wegen angeblicher Nötigung kam am Montag ein Mitarbeiter der Berliner Firma aber ungeschoren davon. Die Staatsanwaltschaft konnte Martin G. nicht nachweisen, dass er einem Paar empfindlich geschadet hatte, dessen Audi von einem Supermarktparkplatz entfernt worden war.

Die Parkräume KG betreut bundesweit Parkplätze von Supermarktketten. Sobald ein Autofahrer unberechtigt eine Stellfläche nutzt, lässt die Firma den Wagen entfernen und irgendwo in der Nähe auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Den neuen Standort seines Autos erfährt der Halter erst, wenn er eine saftige Gebühr an die KG bezahlt hat. Martin G., 32, arbeitet bei der Telefonhotline der Firma und nennt Falschparker "Besitzstörer".

Als solche sah er auch das Paar an, das nach einem Wiesnbesuch im September 2013 sein Auto auf einem Rewe-Parkplatz in Neuperlach über Nacht abgestellt hatte. Tags drauf war das Fahrzeug weg, und die Freundin des Besitzers, eine 32-jährige Kinderpflegerin, rief bei der Parkräume-Hotline an, deren Telefonnummer auf Schildern an den Parkplätzen steht. Im Gespräch mit Martin G. erfuhr die Frau, dass sie erst 297,50 Euro an die Firma überweisen müsse, ehe der neue Standort des Autos verraten werde.

Die Frau bestand aber darauf, sofort zum Auto gehen zu können, weil auf der Rücksitzbank ihr dringend benötigtes Blutzuckermessgerät liege. Von ihrem Freund befänden sich zudem wichtige Arbeitsmaterialien im Audi. Martin G. ließ das alles kalt, solche "Ausreden " kenne er, sagte er vor Gericht. Die Leute wollten nur an ihre Fahrzeuge kommen, ohne die Abschleppgebühr zu bezahlen.

Die Anklage ging davon aus, dass G. schon wegen des Blutzuckermessgeräts hätte nachgeben sollen. Schließlich musste die Kinderpflegerin angeblich eigens ins Krankenhaus gehen, um sich den Blutzucker messen zu lassen. In ihrer Zeugenaussage vor Gericht musste sie jedoch auf Nachfrage von Verteidiger Martin Goering einräumen, dass sie noch ein zweites Messgerät besessen habe. Damit brach die Anklage in sich zusammen. Richter Andreas Schätzl stellte das Verfahren ohne Auflagen ein.

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