Amtsgericht München:Gefährliche Beziehung zu einem Pädophilen

  • Eine 45-Jährige hat ihrem pädophilen Lebensgefährten den Umgang mit ihren Kindern aus erster Ehe gestattet.
  • Die Frau wusste, dass dem Mann ein Kontakverbot mit Minderjährigen auferlegt worden war.
  • Deshalb hat das Amtsgericht München die Frau nun verurteilt.

Von Christian Rost

Eine 45-Jährige ist vom Münchner Amtsgericht zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihrem pädophilen Lebensgefährten den Umgang mit ihren Kindern aus erster Ehe gestattet hatte. Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Matthias Braumandl sprach Daniela W. (Name geändert) am Mittwoch der Beihilfe zum Verstoß gegen Weisungen der Führungsaufsicht schuldig. Dem Sexualstraftäter, mit dem sie mittlerweile verheiratet ist und auch einen Sohn bekommen hat, war ein Kontaktverbot zu Minderjährigen auferlegt worden, was die Frau wusste. Dennoch habe sie ihm von 2012 an den Umgang mit ihrer zehn Jahre alten Tochter und ihrem sechsjährigen Sohn ermöglicht, so das Gericht.

Der Pädophile ist bereits wegen seiner Verstöße gegen die richterlichen Weisungen zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er hatte immer wieder Kontakt zu den Kindern von Daniela W., in der Wohnung war der Mann nach dem Duschen halbnackt vor dem Buben und dem Mädchen herumgelaufen. "Geherzt und gebusselt" habe er die Kinder, berichtete eine Bekannte der Mutter als Zeugin.

Sie hat ihre Beziehung über den Schutz der Kinder gestellt

Eine Bewährungshelferin hatte Daniela W. über die Vorstrafen und das Kontaktverbot ihres Lebensgefährten aufgeklärt. Dennoch hielt sie ihn nicht von den Kindern fern. Im Gegenteil: "Sie haben sich mit ihm in einer Wagenburg verschanzt und alle und jeden belogen", sagte der Richter zur Angeklagten. Ihre Beziehung zu dem Mann habe W. über den Schutz der Kinder gestellt, "obwohl ihr Sohn hundertprozentig ins Beuteschema ihres Freundes passte", so Braumandl weiter. Das Gericht verhängte eine vierjährige Bewährungszeit und zudem eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro zugunsten eines Vereins zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch.

Der Staatsanwalt hatte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe gefordert. Er sagte, die Frau habe nicht das Recht, ihre Kinder in Gefahr zu bringen. Die beiden leben heute bei ihrem leiblichen Vater. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Dass es doch zu Begegnungen mit den Kindern kam, lag an "Alltagshandlungen", argumentierte der Anwalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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