Amtsgericht:Misslungener Drogen-Deal

Zwei Jugendliche wollen Marihuana verkaufen, werden aber geprellt

Von Christian Rost

Der Einstieg ins Drogengeschäft hat sich für zwei 19-jährige Münchner nicht gelohnt. Zuerst ließen sie sich von einem vermeintlichen Marihuana-Verkäufer austricksen. Und dann erwischte sie die Polizei, weil einer der beiden aus Wut über das geplatzte Drogengeschäft einen 20-Jährigen verprügelt hatte. Vorm Jugendschöffengericht mussten sich jetzt neben den Hauptangeklagten noch drei weitere Heranwachsende verantworten, die bei dem misslungenen Deal mitgemischt hatten.

Wie das Amtsgericht berichtete, hatten sich die beiden 19-Jährigen folgenden Plan ausgedacht: Sie wollten sich eine größere Menge Marihuana für 1400 Euro besorgen und durch den Weiterverkauf ihren eigenen Konsum finanzieren. Also fragten sie im Freundeskreis herum, wer ihnen das Gras besorgen könnte. Ein 16-Jähriger meinte schließlich, er kenne vom Basketballspielen einen 21-Jährigen, der wohl entsprechende Kontakte habe. Dieser junge Mann sagte tatsächlich zu, das Geschäft einzufädeln, hatte aber von vornherein vor, die Möchtegern-Dealer abzuzocken. Dazu tat er sich mit einem bislang nicht ermittelten dunkelhäutigen Bekannten zusammen. Alle Beteiligten verabredeten sich für den 15. Dezember 2014 zu einem Treffen in der Nähe des Pflanzeltplatzes in Perlach. Als sie gemeinsam mit dem Auto dorthin fahren wollten, konnte einer der beiden Hauptangeklagten nicht mit, weil der Wagen schon voll besetzt war. Also überließ er es seinem Kumpel, das Geschäft abzuwickeln. Er übergab dem vermeintlichen Drogenverkäufer das Geld. Der sagte, er werde nun die Drogen holen. Zusammen mit dem 21-Jährigen ging er weg. Als Pfand hinterließen sie ein Handy, das allerdings nur eine Attrappe war, und verschwanden auf Nimmerwiedersehen.

Den Zorn des geprellten 19-Jährigen bekam dann ein 20-Jähriger ab, der lediglich als Fahrer des Autos an dem Geschäft beteiligt war. Mit den Fäusten schlug der Jüngere auf den Älteren ein, brach ihm das Nasenbein und fügte ihm überdies eine Thoraxprellung und Verletzungen am Gebiss zu. Das Opfer leidet seither an nur noch verminderter Sehkraft und begab sich infolge des Übergriffs auch in psychologische Behandlung. Vor Gericht musste sich auch der Verprügelte verantworten, er bekam 40 Arbeitsstunden aufgebrummt. Der Schläger erhielt eine Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die drei anderen Angeklagten wurden zu mehrwöchigen Dauerarresten verurteilt. Alle müssen zudem an einem Drogenkontrollprogramm teilnehmen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: