Amtsgericht:Klage gegen Altersangabe

Online-Lexikon darf Geburtsdatum einer Regisseurin nennen

"Niemand hört es gern, dass man ihn Greis nennt", dichtete Goethe im Faust. Ganz klar. Es gibt aber auch Menschen, denen es bereits missfällt, wenn ihr Geburtsdatum veröffentlicht wird. So wie im Fall einer bekannten Münchner Drehbuchautorin und Regisseurin. Nachdem ein Online-Lexikon ihr Geburtsdatum veröffentlicht hatte, forderte die Frau dieses umgehend auf, es wieder zu löschen. Als Grund dafür gab die Regisseurin an, dass sie sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt sehe. Außerdem sei sie ja nicht prominent. Die Veröffentlichung ihres Geburtsdatums bringe ihr allerdings berufliche Nachteile, behauptete die Münchnerin. Fernsehsender bevorzugten nämlich junge Regisseure, um junges Publikum zu gewinnen.

Das Online-Lexikon jedoch weigerte sich, den Eintrag wieder zu löschen. Daraufhin erhob die Regisseurin Klage vor dem Amtsgericht München auf Unterlassung. Der zuständige Richter jedoch wies die Klage ab. Die Klägerin werde durch die Veröffentlichung "nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt", lautete das Urteil. Zwar verleihe das Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen die Befugnis, selbst zu entscheiden, welche Informationen über ihn etwa auf einer Seite im Internet erscheinen. Personenbezogene Daten seien aber auch "Teil der sozialen Realität einer Person". Wenn Dinge über eine Person veröffentlicht werden, bei denen es sich um wahre Tatsachen handelt und deren Veröffentlichung keine "schwerwiegenden" Folgen für den Betroffenen haben, gebe es keinen Grund, diese nicht zum Beispiel in einem Online-Lexikon zu publizieren, so das Gericht.

Die Klägerin, so das Amtsgericht, sei eine renommierte, in der Öffentlichkeit stehende Dokumentarfilm-Produzentin. Deshalb sei es auch für die Öffentlichkeit von Interesse, "in welchem Alter sie welchen Film produziert" habe. Dadurch, dass ihr Geburtsjahr in dem Online-Lexikon genannt wird, werde sie "nicht erheblich beeinträchtigt". Die Behauptung der Regisseurin, wonach ihr Alter bei der Produktionsvergabe eine Rolle spiele, bezeichnete das Amtsgericht als "nicht nachvollziehbar".

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