Amtsgericht:Illegaler Lärm

Lehrer muss Bußgeld zahlen, weil er am Marienplatz trommelte

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Musik wird oft nicht schön gefunden, weil sie stets mit Geräusch verbunden." Über diesen Umstand, wie ihn der Dichter Wilhelm Busch formulierte, hätten die Polizisten in einer Mai-Nacht 2015 auf dem Marienplatz vielleicht noch hinweggesehen. Aber trommeln ohne amtliche Erlaubnis, das geht gar nicht. Ein Rosenheimer Musiklehrer musste diese Erkenntnis nun mit 50 Euro Bußgeld bezahlen und ist damit noch glimpflich davongekommen.

Der Pädagoge gab sich, als die Polizei eintraf, sofort als Verantwortlicher einer 20-köpfigen Gruppe von Jugendlichen zu erkennen, die am 9. Mai nach 21 Uhr auf dem Marienplatz trommelte. Die Beamten machten ihm klar, dass die Fußgängerzone laut Widmung durch die Stadt grundsätzlich nur für den Fußgängerverkehr genutzt werden dürfe. Ohne straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis sei Musik deshalb illegaler Lärm.

Gegen den Musiklehrer wurde ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt. Dagegen legte er Einspruch ein, weil er die Buße als unangemessen empfand. Das Münchner Amtsgericht gab ihm nun teilweise recht. Es änderte den Bescheid der Stadt München ab und verurteilte den Musiklehrer zu einer Geldbuße von nur 50 Euro. "Das Musizieren stellt eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Sondernutzung dar, die der Erlaubnis der Landeshauptstadt bedarf", betonte das Gericht. Der Spielraum der Stadt habe in diesem Fall zwischen fünf Euro und 1000 Euro gelegen. Zu Gunsten des Musiklehrers berücksichtigte der Richter, dass er geständig war und dass "die Trommlergruppe sofort nach polizeilicher Monierung der Sondernutzung das Musizieren einstellte".

Der Beschluss (Az.: 1125 OWi 247 Js 218141/15) ist rechtskräftig.

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