Amoklauf-Drohung:Trittbrettfahrer will zurück auf alte Schule

Ein 13-Jähriger ist wegen Androhung eines Amoklaufes vom Gymnasium geflogen. Vor Gericht kämpft er nun um die Rückkehr.

E. Müller-Jentsch

Mit Drohungen gegen ihr Gymnasium haben drei Münchner Schüler versucht, den Freistaat um 200.000 Euro zu erpressen. Einen Tag nach dem blutigen Schul-Amoklauf von Winnenden am 11. März, bei dem 15 Menschen ermordet und elf zum Teil schwer verletzt wurden, hatte das jugendliche Trio ein Droh-Video aufgezeichnet und ins Internet gestellt.

Die Trittbrettfahrer wurden jedoch bald ermittelt. Einer von ihnen wehrt sich nun vor dem Verwaltungsgericht München gegen seinen Rausschmiss aus dem Gymnasium: Der 13-Jährige hält den Schulverweis für "unverhältnismäßig".

Maskiert und mit Waffen in den Händen hatten die Schüler in dem Video ihre Schule bedroht: "Das in Baden Württemberg war erst der Anfang" - wenn nicht am 13. März an einem bestimmten U-Bahnhof 200.000 Euro hinterlegt würden, "werden wir das Gymnasium stürmen", hieß es. "Das ist kein Scherz."

Als die Schulerpresser bald darauf gefasst wurden, entpuppten sich die Waffen zwar "nur" als sogenannte Softair-Pistolen. Doch den drei Tätern wurde vor allem angekreidet, dass sie die Video-Szene sorgfältig geprobt und einstudiert hatten. Es habe sich also nicht um eine spontane Tat gehandelt.

Dass sie noch Kinder waren, sei durch die Maskierung, den mit verstellten Stimmen vorgetragenen Text und das martialische Auftreten für die Zuschauer nicht erkennbar gewesen. Der Film mit seinem menschenverachtenden Wortschatz habe eindeutig die Zuschauer in Angst versetzen sollen. Da einer der drei ohnehin als verhaltensproblematisch galt, wurde er sofort der Schule verwiesen. Gerichtlich wollte der 13-Jährige das nun rückgängig machen.

"Voraussichtlich rechtswidrig"

Er sehe ein, dass gerade vor dem Hintergrund der Tat von Winnenden sein Verhalten falsch gewesen sei, sagte er und beteuerte, dass alles nur ein Scherz sein sollte - "die Veröffentlichung des Videos war nie geplant". Dass es dennoch ins Internet gestellt worden sei, liege nicht in seiner Verantwortung. In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht ihm Recht: Die Entlassung verstoße gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und sei daher "voraussichtlich rechtswidrig".

Das in der Freizeit gefertigte Video war nach vorläufiger Auffassung der Richter, die den Fall im Rahmen eines Eilverfahrens zunächst nur "summarisch geprüft" hatten, zwar geschmacklos jedoch offenbar nicht ernst gemeint. Die Landesanwaltschaft München legte dagegen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.

Der 7. Senat hob den richterlichen Beschluss daraufhin wieder auf: Der Jugendliche war nämlich in der Zwischenzeit auf ein anderes Gymnasium gewechselt - und da er dort regulär aufgenommen worden sei und folglich seine Schulausbildung ungestört fortsetzen könne, habe sich die Eilbedürftigkeit erledigt (Az.:7CS09.1347).

Aufgeben will der Jugendliche trotzdem nicht und sich in einem Hauptsacheverfahren rehabilitieren: Denn das Video habe den schulischen Erziehungsauftrag nicht gefährdet, der Rauswurf ihn jedoch ins Gerede gebracht. Der Disziplinarausschuss seiner alten Schule fordert inzwischen eine psychologische Untersuchung des 13-Jährigen, damit ihm geholfen werden kann, Probleme vernünftig zu lösen und Grenzen zu erkennen.

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