Alter Botanischer Garten:Betrunkene Frau missbraucht: Haftstrafen für zwei Männer

Schmuckfoto München City: Justizpalast gesehen vom alten Botanischen Garten aus.

Der alte Botanische Garten in der Nacht.

(Foto: Florian Peljak)
  • Zwei Männer haben im vergangenen August eine Frau im Alten Botanischen Garten in München missbraucht.
  • Sie tranken zu dritt reichlich Alkohol, als die Männer die 59-Jährige in ein Gebüsch brachten.
  • Das Landgericht München I verurteilte die Männer nun wegen sexueller Nötigung. Arash A. erhielt drei Jahre und neun Monate Haft, Mohammad M. vier Jahre und zwei Monate.

Aus dem Gericht von Andreas Salch

Antka L. (Name geändert) hatte keine Chance. Völlig betrunken saß die 59-Jährige in der Nacht des 6. August vergangenen Jahres auf einer Parkbank im Alten Botanischen Garten, in der Nähe des Neptunbrunnens. Zwei Männer sprachen sie an. Es waren Arash A., 40, und Mohammad M., 31. Auch sie waren betrunken. Doch längst nichts so stark wie Antka L. Sie tranken mit der 59-Jährigen eine Flasche Schnaps. Laut rechtsmedizinischem Gutachten hatte Antka L. eine Blutalkoholkonzentration um die drei Promille. Nach einer Weile legten Arash A. und Mohammad M. die völlig wehrlose Frau in ein Gebüsch hinter der Parkbank und vergingen sich an ihr.

Für die Tat verurteilte die 7. Strafkammer am Landgericht München I die beiden Männer an diesem Freitag wegen sexueller Nötigung. Arash A. erhielt drei Jahre und neun Monate Haft, Mohammad M. vier Jahre und zwei Monate.

Dem Urteil ging eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung voraus. Für den Fall, dass sie den Vorwurf einräumen und dem Opfer eine Aussage vor Gericht ersparen, hatte die Kammer den Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen drei Jahren und acht Monaten bis maximal vier Jahre und zwei Monaten zugesichert. Antka L. hatte vor Beginn des Prozesses einen Suizidversuch unternommen.

Der Vorwurf einer Vergewaltigung des Opfers, wie ihn die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage erhoben hatte, konnte letztlich nicht nachgewiesen werden. Ob es zu einer Penetration des Opfers durch Mohammad M. kam, könne nicht mit Sicherheit geklärt werden, sagte Richter Max Boxleitner bei der Urteilsbegründung. Das Opfer habe dazu bei den Ermittlungen widersprüchliche Angaben gemacht. Außerdem hätten keine DNA-Spuren von Mohammad M. an Antka L. sichergestellt werden können.

Fest stehe jedoch, so der Vorsitzende, dass die Angeklagten sexuellen Handlungen an der Frau vorgenommen haben. Auch Arash A. habe ein "sexuelles Interesse an dem Opfer" gehabt. Zwei Zivilpolizisten hatten die Männer auf frischer Tat ertappt. Durch die Tat, so Richter Boxleitner, werde das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit beeinträchtigt. Die Tat führe dazu, "dass sich Frauen nicht mehr in einen Park trauen.

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