Alkohol am Steuer:Über den "Depperltest" wird neu verhandelt

Alkohol am Steuer: Halt, Polizei - immer wieder erwischen die Beamten Autofahrer, die sich betrunken ans Steuer gesetzt haben.

Halt, Polizei - immer wieder erwischen die Beamten Autofahrer, die sich betrunken ans Steuer gesetzt haben.

(Foto: Claus Schunk)

Das 0,3-Promille-Urteil von München beschäftigt bald die nächste Instanz. Doch die Regierung ist schon hellhörig geworden.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Trotz des spektakulären Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum sogenannten Depperltest, bleibt es in Bayern vorerst bei der Grenze von 1,6 Promille für die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, kurz MPU.

Der Grund dafür ist, dass der Fall in die nächste Instanz geht, wie das bayerische Innenministerium am Freitag erklärte. "Wir haben die Information bekommen, dass die Klägerin gegen diese Entscheidung Revision eingelegt hat - der Fall muss jetzt also erst vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich entschieden werden", sagte Behördensprecher Michael Siefener. Bis dahin werde man auch in Bayern an der bisher üblichen Verfahrensweise festhalten.

Wenn die VGH-Entscheidung jedoch rechtskräftig werden sollte, "werden wir das zweifelsohne in der künftigen Entscheidungspraxis zur Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen berücksichtigen", erklärte Siefener weiter. "Die damit verbundenen Fragestellungen betreffen aber nicht nur die bayerischen, sondern bundesweit alle Fahrerlaubnisbehörden", betonte er. Daher werde der Freistaat dieses Thema auch auf die Tagesordnung des Bund-Länder-Fachausschusses "Fahrerlaubnisrecht/Fahrlehrerrecht" setzen.

Bisher wird bei Ersttätern nach einer Fahrerlaubnisentziehung wegen Alkohol am Steuer die MPU erst ab 1,6 Promille angeordnet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: