Aggressiver Club-Fan:FC Bayern hebt Stadionverbot auf

Weil ein Club-Fan vor der Allianz-Arena auf Polizisten losgegangen ist, verhängte der FC Bayern München ein bundesweites Stadionverbot. Das muss er nun zurücknehmen - der Mann war nicht gefährlich genug.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Sich der Polizei gegenüber wie King Kong aufzuführen, rechtfertigt kein bundesweites Stadionverbot: Das Amtsgericht München hat den FC Bayern München dazu verurteilt, die bis zum Sommer 2016 verhängte Sperre gegen einen Nürnberger Fan wieder aufzuheben. "Für ein bundesweites Stadionverbot reicht nicht jedes auffällige Verhalten aus, das als Argument für eine Gefährlichkeit verwendet werden kann", sagt das Gericht.

Geklagt hatte ein 30-jähriger Fan der Klubberer. Er war am 13. April 2013 mit einer Gruppe von rund 400 Nürnbergern auf dem Weg zur Allianz-Arena. In der Nähe der U-Bahn-Haltestelle Garching kam es zu Ausschreitungen: Einige der Nürnberger gingen mit Ästen und anderen Schlagwerkzeugen auf die begleitenden Polizisten los, bewarfen sie auch gezielt mit Steinen und Flaschen. Mehrere Beamte erlitten zum Teil erhebliche Verletzungen.

Der Großteil der Gruppe beteiligte sich allerdings nicht an diesen gewalttätigen Auseinandersetzungen. Später wurde gegen den 30-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet. Darin wird ihm vorgeworfen, zu den gewalttätigen FC-Nürnberg-Fans gehört zu haben. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kann ihm die Tat nicht nachgewiesen werden.

Ein bundesweites Stadionverbot bis Juni 2016

Dennoch informierte die Polizei den FC Bayern: Der verhängte ein bundesweites Stadionverbot bis Juni 2016. Die Münchner beriefen sich auf DFB-Richtlinien: Es soll ein überörtliches Stadionverbot ausgesprochen werden, wenn ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs eingeleitet wurde.

Das war nicht rechtmäßig, stellte nun der Amtsrichter fest. Es habe nicht nachgewiesen werden können, dass der Kläger zu denjenigen gehört habe, die gewalttätig gegen die Polizisten vorgegangen sind. Zwar sei der Mann durch aggressives Verhalten aufgefallen, weil er auf einen Polizeibeamten zugerannt und mehrmals in die Luft gesprungen sei, wobei er die Fäuste geballt und geschrien habe, stellte das Gericht fest. Solch ein auffälliges Verhalten reiche für die Verhängung eines bundesweiten Stadionverbotes aber nicht aus - es werde nach derzeitigem Stand der Ermittlungen nur als Argument für eine "nicht näher definierte Gefährlichkeit" verwendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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