Ärger um neue Trambahnen:Zurück aufs Abstellgleis

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Erst seit Dezember sind die neuen Vario-Trambahnen im Einsatz und noch nicht einmal endgültig zugelassen. Jetzt sind sie größtenteils defekt. Die MVG ist über die Herstellerfirma verärgert - denn die Zulassung steht jetzt wieder in Frage.

Silke Lode

Etwa 40 Millionen Euro hat die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) in 14 neue Trambahnen investiert, doch die "Variobahnen" bringen statt Entlastung bisher nur Ärger. Eineinhalb Jahre verstaubten die Züge auf dem Betriebsgelände an der Einsteinstraße, weil die Regierung von Oberbayern die Zulassung verweigerte.

Mehr als ein Jahr verstaubten die neuen Variobahnen der Firma Stadler im Depot, weil die Zulassung fehlte. Im Dezember gingen sie in Betrieb - und sind jetzt schon kaputt. (Foto: Catherina Hess)

Vor gut drei Monaten, genauer am 11. Dezember 2011, rollte endlich die erste Variobahn durch München - versuchsweise, denn die Bezirksregierung hatte zunächst nur befristet bis zum 31. März 2012 grünes Licht gegeben. Die MVG rechnete fest mit einer endgültigen Zulassung zum 1. April - doch die steht nun auf der Kippe. Nach nicht einmal vier Monaten im Betrieb sind die Variobahnen großteils durch einen Serienschaden an den Rädern lahmgelegt.

Nicht nur für die MVG und die Firma Stadler, die die Variotram baut, bedeutet das neuen Ärger mit der Aufsichtsbehörde. Auch die Fahrgäste bekommen die Probleme zu spüren: Neun von elf bislang einsatzfähigen Zügen sind von dem Schaden betroffen, erst drei Bahnen konnten repariert werden. Am Montag traf es die Linie 21: Zwei Busse fuhren als Ersatz für eine kaputte Tram.

Noch viel ärgerlicher ist der Zwischenfall für die Nutzer der Linien 15, 25 und 27: Die angekündigte Taktverdichtung, die vom Fahrplanwechsel im Dezember 2011 auf das Frühjahr 2012 verschoben worden war, verzögert sich abermals. MVG-Chef Herbert König zeigte sich "bestürzt", dass es bei "nagelneuen Züge bereits Schäden gibt, die uns dazu zwingen, teure Fahrzeuge vorübergehend aus dem Betrieb zu nehmen - und auch weiter auf deren endgültige Zulassung zu warten".

Verärgert ist man bei der MVG insbesondere über die Berliner Herstellerfirma Stadler, da der Schaden offenbar nicht zum ersten Mal auftritt. So berichtet die MVG von "vergleichbaren Schadensbildern" unter anderem in Nürnberg. Stadler stehe "in der Pflicht", betonte König. Die Firma müsse gegenüber der MVG und der Aufsichtsbehörde "schnellstmöglich Antworten liefern", zum Beispiel Nachweise zur Schadensursache. Betriebsleiter Michael Richarz wies darauf hin, dass die reparierten Räder laufend kontrolliert würden.

Sollten auch die Ersatzteile im Betrieb wieder beschädigt werden, will die MVG die Fahrzeuge so lange außer Betrieb nehmen, bis Stadler das Problem gelöst habe. Bei den schadhaften Bauteilen handelt es sich um Gummikörper, die zwischen Radreifen und Radscheibe eingesetzt sind. Seit einigen Tagen weisen diese bei einigen Rädern Risse auf. Warum die Risse entstehen, kann die Firma Stadler bislang nicht erklären. Eine "juristische Bewertung" - also die Frage nach Schadensersatz - steht laut MVG noch aus.

Die Bezirksregierung hat nun ihrerseits die Verlängerung der Ende März auslaufenden vorläufigen Zulassung davon abhängig gemacht, dass Stadler "umgehend entsprechend belastbare Nachweise zur Sicherheit der fraglichen Teile vorlegt", wie die MVG mitteilt. Behördensprecher Heinrich Schuster bestätigte, dass es vor wenigen Tagen ein Gespräch mit Stadler und der MVG gegeben habe, bei dem "ein abschließender Fahrplan für die Zulassung der Variobahnen" festgelegt worden sei. Die Gummireifen seien ein Thema gewesen. Zumindest werde aber "angestrebt", die vorläufige Genehmigung zu verlängern.

Im Streit um die Zulassung, der sich bereits seit 2009 hinzieht, hatte die Aufsichtsbehörde vor allem wegen der Frage nach der Statik von Brücken Sicherheitsbedenken. Im Dezember 2011 genehmigte sie nur eine befristete Zulassung, weil noch nicht alle Fragen abschließend geklärt waren. Die MVG kritisiert, dass immer wieder neue Gutachten und Nachweise verlangt wurden - etwa Berechnungen zum Nachweis des Lichtraums, die in dieser Form noch nie von einer Aufsichtsbehörde verlangt worden seien.

© SZ vom 27.03.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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