Abgeschobener Straftäter:"Mehmet" will zurück nach München

Abgeschobener Straftäter: In der Türkei wurde Muhlis A. zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Solange das Berufungsverfahren läuft, darf er nicht ausreisen.

In der Türkei wurde Muhlis A. zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Solange das Berufungsverfahren läuft, darf er nicht ausreisen.

(Foto: Glas)

Vor 16 Jahren wurde Muhlis A., besser bekannt als Mehmet, in die Türkei abgeschoben. Nun will der Serientäter wieder in München leben - selbst wenn er dort zuerst eine Haftstrafe absitzen muss.

Von Andreas Glas

Der Name Muhlis bedeutet frei übersetzt: unbefleckt, fehlerfrei, geläutert. Aber solange ihn alle "Mehmet" nennen, wird Muhlis A. die Zweifel an seiner Läuterung nicht loswerden. Trotzdem: Muhlis A. kämpft - gegen die Zweifel und für die Rückkehr in seine Heimatstadt München. Vor zwei Jahren bat er Bundespräsident Joachim Gauck per Gnadengesuch, sein Wiedereinreiseverbot aufzuheben. Ohne Erfolg. Nun macht der 30-Jährige einen neuen Versuch.

Am Dienstag sagte sein Anwalt der SZ: Muhlis A. wolle "endgültig mit seinen Altlasten aufräumen" und in Deutschland seine offene Gefängnisstrafe absitzen. Vor zwei Jahren hatte A. das noch abgelehnt. Dass er seine Meinung jetzt geändert hat, dürfte einen Grund haben: Muhlis A. rechnet sich gute Chancen aus, nach der Haft dauerhaft in München bleiben zu dürfen.

Rückkehr im Prinzip möglich

Aber geht das so einfach? "Im Prinzip schon", sagt Claudia Vollmer, Vize-Chefin im Kreisverwaltungsreferat (KVR). Ein Satz, in dem schon mitschwingt, dass der Fall Mehmet kein gewöhnlicher Justizfall ist, sondern ein Politikum. Muhlis A. war 13 Jahre alt, da hatte er schon 61 Einträge in seiner Polizeiakte. Diebstahl, Erpressung, Körperverletzung. Die Presse gab ihm das Pseudonym "Mehmet", aber zum Politikum machte ihn die CSU - um ihre strenge Abschiebepolitik zu rechtfertigen.

"Dem traue ich einen Mord zu", sagte der frühere KVR-Chef Hans-Peter Uhl (CSU) und sorgte dafür, dass A. im Mai 1998 in die Türkei ausgewiesen wurde. Zurück blieb die Frage: Darf man jemanden, der fast noch ein Kind ist, der in Deutschland sozialisiert und straffällig wurde, einfach so abschieben? Noch dazu ohne Eltern und in ein Land, das A. nur aus dem Urlaub kannte, dessen Sprache er nicht sprach? Nein, urteilte das Bundesverwaltungsgericht zwar vier Jahre später - und entschied, dass A. wieder nach München zurückkommen dürfe. Doch weil er dort seine Eltern verprügelte, wurde er 2005 zu 18 Monaten Haft verurteilt. Die trat er nicht an, sondern tauchte in der Türkei unter. Die Stadt verfügte daraufhin eine erneute Ausweisung, die bis heute gilt.

Strafverfahren gegen Muhlis A. in der Türkei

Daran will Muhlis A. nun rütteln. Wieder einmal. Doch schaut man sich die Sachlage genau an, dürfte das ziemlich schwierig werden. Denn es gibt da ein großes Problem: In der Türkei läuft ein Strafverfahren gegen Muhlis A. Er soll dort einen 64-Jährigen überfallen, ihm Uhr und Kette geklaut haben. In erster Instanz verurteilte ihn ein Gericht deswegen zu elfeinhalb Jahren Haft. Sein türkischer Anwalt hat dagegen Berufung eingelegt, solange das Berufungsverfahren läuft, darf A. auf freiem Fuß bleiben.

Seinen Reisepass hat die türkische Justiz aber eingezogen, er könnte derzeit also gar nicht ausreisen, um seine Haft in Deutschland anzutreten. So lange das Verfahren laufe, werden die Rückkehrpläne "keinerlei Aussicht auf Erfolg haben", gibt selbst A.s Anwalt Burkhard Benecken zu. Erst wenn es einen Freispruch gebe, wolle man sich an das KVR wenden und sich um eine Wiedereinreise bemühen. "Das kann sich aber Jahre hinauszögern", sagt Benecken.

Dass Muhlis A. zurückkehrt, um seine Haft abzusitzen, ist also extrem unwahrscheinlich. Auch deshalb, weil seine Strafe Ende 2015 verjährt und der Wiedereinreiseantrag laut KVR selbst dann "ein längerer Prozess" wäre, wenn A. in der Türkei rasch freigesprochen werden sollte. Warum also geht A.s Anwalt jetzt mit den Sühne-Plänen seines Mandanten an die Öffentlichkeit?

Wiedereinreiseverfahren von Justizministerium abhängig

Fragt man Alexander Eberth, der Muhlis A. bis 2005 vor Gericht vertrat, könnte das mit A.s jetzigem Anwalt Burkhard Benecken zu tun haben, der eine Vorliebe für öffentlichkeitswirksame Fälle zu haben scheint. Unter anderem vertrat er einen Mann, der ins Haus von Dieter Bohlen eingebrochen war, und führte den Vaterschaftsprozess für die angebliche Tochter von Udo Jürgens. Benecken weiß, wie er PR für seine Mandanten macht - und damit auch für sich selbst.

Denn selbst wenn A. in der Türkei freigesprochen werden sollte, wäre eine Rückkehr nach München keineswegs sicher. Unter anderem müsste er einen Drogentest machen und ein türkisches Führungszeugnis vorlegen, das beweist, dass er dort nicht straffällig geworden ist. "Er müsste darlegen, dass keine Gefahr mehr von ihm ausgeht", sagt KVR-Vizechefin Vollmer. Gelingt ihm das, gibt es aber immer noch eine Hürde. Denn ob es am Ende zum Wiedereinreiseverfahren kommt, "müssten wir mit dem bayerischen Justizministerium klären", sagt Vollmer.

Und dort, im Justizministerium, hat immer noch die CSU das Sagen, die Ende der Neunzigerjahre A.s Abschiebung mit aller Macht vorangetrieben hatte. Gehe es nach den Behörden, sei eine Wiedereinreise schon möglich, sagt KVR-Chef Blume-Beyerle, er sagt aber auch: "Wenn es nach der Politik geht, eher nicht. Darum wäre es für uns gar nicht so leicht, hier zu entscheiden." Der Fall Mehmet ist eben immer noch ein Politikum.

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