Von Dominik Hutter

Viele Kommunen beteiligen Hauseigentümer längst an den Baukosten, nun sind auch die Münchner dran.

Das kann teuer werden: In einigen Wochen verschickt die Stadt erstmals Rechnungen für den Straßenausbau an Münchner Grundstückseigentümer. Zu erwarten sind bis zu fünfstellige Summen. Bei den Betroffenen regt sich Protest. Das Baureferat verweist jedoch auf die 2004 beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung, die den Obolus zwingend vorsieht.

Pelkovenstraße München

Für die Straßenbauarbeiten in der Spicherenstraße müssen auch die Besitzer der anliegenden Grundstücke mitzahlen. (© Foto: Andreas Heddergott)

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Die Stimmung in dem Häuschen an der Fasangartenstraße war schlecht an jenem Novembertag 2007. Elene Tschaidse hatte Post vom Baureferat bekommen, "in einem Amtsdeutsch erster Güte", wie sie feststellen musste. Der Inhalt: Man möge sich doch bitte darauf einstellen, demnächst eine fünfstellige Summe an die Stadt zu überweisen - die marode Straße vor der Haustür soll erneuert und umgestaltet werden. "Ich will nicht für eine öffentliche Straße zahlen müssen", ärgerte sich Tschaidse und blieb mit dieser Meinung nicht lange allein. Die drohende Rechnung wurde rasch zum bestimmenden Thema beim Ratsch unter Nachbarn, und irgendwann traf man sich schließlich in Tschaidses Haus zur Absprache des gemeinschaftlichen Protests.

Seitdem haben die Anwohner der Fasangartenstraße diverse Anträge im Obergiesinger Bezirksausschuss gestellt und eine Unterschriftenliste überreicht. Vergebens, das Stadtteilparlament darf bei der vom Stadtrat abgesegneten Satzung nicht mitreden. Inzwischen überlegt Tschaidse, einen Anwalt einzuschalten. Die Stadt, so ihr Vorwurf, habe die Fasangartenstraße jahrzehntelang verkommen lassen und es versäumt, für den stark angestiegenen Verkehr vorzusorgen. Und nun sollten auf einmal die Bürger die Zeche begleichen - "für ein Projekt, von dem wir nichts haben". Denn die Fasangartenstraßler legen verständlicherweise gar keinen Wert darauf, das Asphaltband vor ihrer Haustür für den Durchgangsverkehr fit zu kriegen.

Das Papier, das dem Baureferat dieses Vorgehen erlaubt, trat am 1. Januar 2005 in Kraft und trägt den sperrigen Namen Straßenausbaubeitragssatzung. Das Prinzip: Muss eine ordnungsgemäß instand gehaltene Straße irgendwann, zumeist nach 25 bis 30 Jahren, grundlegend erneuert oder auch umgestaltet werden, darf die Stadt einen Teil der Kosten auf die Besitzer der anliegenden Grundstücke abwälzen. Für den laufenden Unterhalt und kleinere Reparaturen kommt weiterhin die Kommune auf. Zahlen musste bislang freilich noch kein Münchner - laut Klaus Kammradt, dem Chef der Rechtsabteilung des Baureferats, sind die detaillierten Abrechnungen stets erst eineinhalb bis zwei Jahre nach Abschluss der Bauarbeiten fertig.

Bei den ersten Straßen, die nach Inkrafttreten der neuen Satzung umgebaut wurden, ist es bald so weit. Kammradt will, voraussichtlich kurz nach dem Jahreswechsel, die Rechnungen an die Bürger verschicken. Betroffen sind die Grundstückseigentümer an der Berdux-/Peter-Anders-, Schwind-, St.-Privat-, Passauer-, Hofmann- und Milbertshofener Straße sowie am Oberanger. Mieter können aufatmen, die Kosten dürfen nicht auf sie umgelegt werden.

Bis auch Tschaidse ihre Rechnung erhält, wird es noch einige Zeit dauern. Die Arbeiten in der Fasangartenstraße sollen erst 2009 beginnen, weitere Kandidaten der näheren Zukunft sind die Gollier-/Astaller-, Bergmann- und Agnes-Bernauer-Straße. Bereits gearbeitet wird in der Mars-, Pelkoven-, Kistlerhof-, Schön-, Spicherenstraße und am Parzivalplatz. Kostspielig ist so ein Straßenausbau allemal.

Für die Erneuerung der Kistlerhofstraße veranschlagt das Baureferat etwa 1,4 Millionen Euro, in der Hofmannstraße sollen 1,2 Millionen anfallen. Die Anlieger müssen allerdings stets nur für einen Teil der Zeche aufkommen. Die Rechnung ist außerordentlich kompliziert: Zuerst rechnet das Baureferat alle Kosten heraus, die nicht als umlagefähig gelten - Fernwärmeleitungen oder Tramschienen beispielsweise. Der Restposten wird auf Stadtkasse und Bürger aufgeteilt. Faustregel dabei: Je mehr Durchgangsverkehr eine Straße aufweist, umso höher fällt der städtische Anteil aus - er liegt zwischen 30 und 80 Prozent. Die verbleibenden 20 bis 70 Prozent werden je nach Grundstücksgröße und Baurecht auf die Bürger verteilt.

Der Bezug aufs Baurecht zählt zu den gemeineren Paragraphen der Satzung - wer das planerische Maximum nicht ausschöpft und sich lediglich ein bescheidenes Domizil gönnt, muss trotzdem den Anteil für den imaginären Palazzo aufbringen. Von Nachteil ist es auch, in einem dünn besiedelten Viertel zu wohnen: Dann kann die Summe auf nur wenige Schultern verteilt werden. Laut Kammradt ist zwischen 200 und 50.000 Euro pro Haushalt alles möglich. Offiziell Widerspruch einlegen kann erst, wer bereits eine Rechnung vorliegen hat. Derzeit also noch keiner.

Kammradt ist aber zuversichtlich, dass die Satzung auch Klagen standhalten kann. Denn München habe als eine der letzten Städte bundesweit eine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und dabei gar keine Wahl gehabt: Das Kommunalabgabengesetz erlaube in Zeiten knapper Kassen keinen Verzicht auf diese Einnahmequelle - geschätzte drei bis fünf Millionen Euro pro Jahr.

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(SZ vom 27.10.2008/cag)