Jetzt ist es entschieden: Es ist unklar, ob sich das Gotteshaus in sein Umfeld einpasst. Deshalb muss vor dem Bau ein Bebauungsplan her. Das kann dauern.
Die Moschee-Bauherren haben gegen den Freistaat Bayern geklagt - und verloren. Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Klage des türkisch-islamischen Vereins Ditim gegen die Regierung von Oberbayern am Dienstag abgewiesen. Die 8. Kammer hatte die Prozessbeteiligten am Montag mehrere Stunden angehört, und bei einem Ortstermin außerdem den künftigen Standort der Moschee angesehen.
Die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz sagte zur Begründung der abgewiesenen Klage, die Größe des Komplexes sei nicht verträglich mit einem Mischgebiet aus Wohn- und Gewerbegebäuden. Zudem sei von einem wesentlichen Verkehrsaufkommen auszugehen, das in dem Vorbescheid der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Das Gericht hält zudem einen Bebauungsplan für notwendig.
Zur Historie des seit längerem schwelenden Streits:
Die Stadt München hatte bereits einen positiven Bauvorbescheid für das Moschee-Projekt erteilt. Gegen diesen Bescheid hatte die Regierung von Oberbayern Widerspruch eingelegt, weil zwei Nachbarn des Baugrundstücks am Gotzinger Platz Beschwerde eingereicht hatten.
Als Grund für den Widerruf nannte die Regierung von Oberbayern, dass sich der Bau nicht so in die Eigenart seiner Umgebung einfüge, wie es Paragraf 34 des Baugesetzbuches verlange: Demnach lässt sich ein Bauvorhaben nur dann ohne Aufstellung eines Bebauungsplans genehmigen, wenn es sich in sein Umfeld einpasst. Und genau das sei strittig.
Der Türkisch-Islamische Kulturzentrum e.V. klagte vor dem Verwaltungsgericht nun wiederum gegen diesen Widerspruch der Regierung von Oberbayern.
Keine politische Frage
Schon in der mündlichen Verhandlung hatte die Vorsitzende Richterin Marion Pauli-Gerz klargestellt, dass es "nicht um eine politische Grundsatzdebatte" gehe. Der Bau eines Gotteshauses sei auf dem Bebauungsblock am Gotzinger Platz grundsätzlich möglich - aber nur, wenn das geplante Gemeindezentrum durch seine Größe die Eigenart des Mischgebiets nicht verletze, um das es sich beim Gotzinger Platz handle. Das Gemeindezentrum soll 5500 Quadratmeter umfassen.
Kommentar und ausführlicher Bericht folgt










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