Betrunken Fahrrad fahren kann den Führerschein kosten. Doch es gibt noch andere Gründe, warum man alkoholisiert besser die Hände vom Lenker zu lassen sollte.
Ab 1,6 Promille gilt man auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig. Foto: Rumpf
Ein Sommerabend im Juni, man will abends in den Biergarten, eine leckere Brotzeit verdrücken und die eine oder andere Maß trinken. Was liegt da näher, als sich auf sein Fahrrad zu schwingen und den Weg in den Biergarten radelnd zurückzulegen? Fahrrad fahren ist doch absolut zu befürworten: Umweltfreundlich, kostengünstig, keine Parkplatzsuche und man macht gleich noch ein wenig Sport. Das optimale Fortbewegungsmittel also, zumindest in der Stadt. Doch Obacht!
Auf dem Fahrrad gilt man ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob man einen Unfall baut oder nicht. Die Grenze von 0,5 Promille gilt zwar nur für Autofahrer und nicht für Radler, aber ein großer Vorteil ist das bei genauerem Hinsehen auch nicht. Denn sobald man alkoholisiert einen Unfall baut, reichen auch auf dem Fahrrad genauso wie am Steuer eines Autos sogar schon 0,3 Promille aus und der Schein ist weg.
Lesen Sie auf Seite 2, warum sich Günther Beckstein geirrt hat und was einem betrunken auf dem Fahrrad alles passieren kann.
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