Seit Jahren bemüht sich die Stadt einen Intensivstraftäter in die Türkei auszuweisen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun entschieden: Dies sei rechtmäßig.
Als elfjähriges Kind misshandelte ein in München geborener Türke seine Mitschüler. Daraufhin kam er in ein Erziehungscamp - und verprügelte dort Gleichaltrige mit seinem Gürtel, zwang sie dann zu sexuellen Dienstleistungen. Später, als 17-Jähriger, schlug, trat und bespuckte er Frauen, drohte ihnen weitere Gewalt an, falls sie ihn anzeigen sollten. Später folgten Gewalttaten im Zusammenhang mit Rauschgift und Raub.
Dreieinhalb Jahre lang bemühte sich die Stadt, den inzwischen 22-Jährigen ausweisen zu dürfen - nun hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) alle rechtlichen Einwände des Intensivstraftäters dagegen abgewiesen.
Nach Angaben der Lehrer war die alleinerziehende Mutter mit dem im Herbst 1987 geborenen Jungen und dessen vier älteren Geschwistern völlig überfordet. Von Ende 1999 an wurde das Kind deshalb durch die flexible Jugendhilfe der Stadt betreut: Er wurde fast zwei Jahre lang in einer sogenannten Auslandsmaßnahme in Spanien betreut. Doch diese Erziehungshilfe brachte keinen Erfolg.
Erstmals wurde der Jugendliche im April 2005 wegen gefährlicher Körperverletzungen und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt. Im August 2005 folgte eine weitere Verurteilung wegen Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung, Diebstahl und unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln.
Seit August 2005 war der Jugendliche immer wieder in Haft. Im Oktober 2005 wurde er zusätzlich wegen versuchten Raubes verurteilt: Die Gesamtjugendstrafe lautete auf zwei Jahre und neun Monate. Als das Kreisverwaltungsreferat den jungen Mann daraufhin auswies, hat der Betroffene Klage erhoben.
Im Knast hatte der Jugendliche immerhin seinen Hauptschulabschluss nachgeholt und eine Schreinerlehre begonnen. Doch nach der Haftentlassung im Februar 2007 suchte er sich keine Arbeit, schwänzte die Termine mit der Bewährungshelferin und zog es nach eigenen Worten vor, mit seinen Freunden "zu chillen und zu kiffen".
Im Juli 2008 wurde er auch noch wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und ist seit April 2009 wieder hinter Gittern. Im August 2009 folgte eine weitere Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Stadt bemühte sich seither verstärkt, unterstüzt durch die Landesanwaltschaft Bayern, den Straftäter in die Türkei abzuschieben.
Mit Erfolg: Wie kurz berichtet, hat der VGH nun entschieden, dass die Ausweisung rechtmäßig sei. Die erhöhten Anforderungen an die Ausweisung des "faktischen Inländers" seien erfüllt. Angesichts der Lebensgeschichte des jungen Mannes sei zu erwarten, dass er weitere erhebliche Straftaten begehen werde. Da er weder sozial noch wirtschaftlich integriert sei, aber wenigstens gebrochen Türkisch spreche und Verwandte in der Türkei habe, überwiege "das öffentliche Interesse an der Ausweisung" (Aktenzeichen:10BV06.3419).
Die Stadt rechnet zwar damit, dass der Mann in der kommenden Woche auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Trotzdem könnte die Ordnungsbehörde ihn dann nicht sofort abschieben, da er Beschwerde gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt hat - das Kreisverwaltungsreferat muss also erst dessen Entscheidung abwarten.
(SZ vom 24.11.2009/sonn)
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