Von Stephan Handel

Von "Gesinnungs-Tüv" und "polizeistaatlichen Monstrum" war die Rede, als am Freitag Münchner Anwälte gegen das Versammlungsgesetz demonstriert haben.

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Mehr ein "schwarzes Blöckchen" als ein "schwarzer Block": Die Demo der Münchner Anwälte gegen das Versammlungsgesetz. (Foto: Robert Haas)

Es ist ein nicht sehr großer schwarzer Block; ein Blöckchen sozusagen, das sich an diesem Freitagvormittag auf dem Elisabethplatz versammelt - über ihren Kapuzenpullis tragen die Herren und Damen das Standeszeichen eines ehrenwerten Berufs: die Anwaltsrobe. Es sind die Mitglieder der "Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger - zumindest rund 20 von ihnen -, die protestieren wollen gegen das Bayerische Versammlungsgesetz, das noch in diesem Sommer beschlossen werden soll.

Eine der Teilnehmerinnen trägt ein Schild, auf dem steht, etwas mühselig gereimt: "In Bayern wie in China, Versammeln darfst dich nimma". Das ist sicher übertrieben, aber was Rechtsanwalt Hartmut Wächtler in seiner Rede berichtet, klingt tatsächlich alarmierend: Es soll "schikaniert und kontrolliert" werden, ruft Wächtler, er spricht von "Gesinnungs-Tüv" und vom "polizeistaatlichen Monstrum". Zuvor hatte er noch die "lieben Kollegen vom Staatsschutz" begrüßt, die im Hintergrund stehen und versuchen, unauffällig auszusehen.

Der Freistaat ist in der Lage, ein Versammlungsgesetz zu beschließen, weil die Gesetzgebungskompetenz bei der Föderalismus-Reform 2006 vom Bund auf die Länder übergegangen ist. Anfang April wurde es im Landtag in erster Lesung beraten. Es sieht unter anderem vor, dass Leiter einer Versammlung von den Ordnungsbehörden abgelehnt werden können, wenn sie ihnen "ungeeignet" oder "unzuverlässig" erscheinen.

Darin sieht die Strafverteidiger-Initiative eine Degradierung zu "Hilfspolizisten". Den Artikel 8 des Gesetzentwurfes nennen die Anwälte den "Siko-Artikel" - und tatsächlich dürfte auf seiner Grundlage nicht mehr vor dem Bayerischen Hof gegen die Sicherheitskonferenz demonstriert werden. Darin und in der Gesamtheit des Gesetzes sehen die Anwälte die "Erfüllung aller polizeistaatlichen Wunschträume".

Die kleine Kundgebung bekommt jetzt doch noch ein bisschen Publikum, weil in der Schule nebenan Pause ist und die Schüler zum Rauchen herauskommen. Die Flugblätter, die ihnen in die Hand gedrückt werden, schauen sie kurz durch, wenden sich aber doch lieber wieder dem Nikotingenuss zu, weg von der "machtvollen Demonstration", wie Hartmut Wächtler es selbstironisch genannt hat, sein kleines schwarzes Blöckchen.

(SZ vom 26.04.2008)

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