Eine Polizistin erschoss zwei Brüder. Das ist acht Jahre her. Nun verlangt der Freistaat Geld von zwei Greisinnen - den Erbinnen der Getöteten.
Es war ein Polizeieinsatz, bei dem einiges schief lief. Am Ende waren zwei Brüder tot, erschossen von einer jungen Kommissaranwärterin.
Acht Jahre ist diese Tragödie in der Karlstraße her. Doch nun hat der Freistaat die Erben der Getöteten auf Schadensersatz verklagt. Weil die Beamtin seit dem Vorfall praktisch dienstunfähig ist, sollen die beiden alten Tanten der Brüder dem Freistaat rund 70 000 Euro angefallener Kosten ersetzen.
Am 28. November 1998 ging morgens um 8.30 Uhr ein Notruf aus der Karlstraße bei der Polizei ein. Der Anrufer Leon T., 51, bat um Hilfe, weil sein Bruder Robert, 48, durchdrehe und mit einem Messer herumfuchtele. Zehn Beamte waren schließlich im Einsatz, darunter auch eine 23-jährige Polizistin, die erst wenige Wochen zuvor ihre Ausbildung abgeschlossen hatte.
Als aus der Wohnung laute Schreie hörbar wurden, traten die Beamten die Tür ein. Im spärlich ausgeleuchteten Flur sah die Kommissaranwärterin Robert T., der ein Messer in der Hand hielt. Sein Bruder Leon versuchte ihn von hinten zu umklammern und zurückzuhalten. Dies misslang jedoch, weil der Bruder ihm in die Hände schnitt.
Anschließend ging Robert T. mit erhobenem Messer auf die junge Polizistin zu. Ein Polizist sprühte mit Tränengas, doch dies zeigte keine Wirkung. Als T. nach mehrmaliger Aufforderung das Messer nicht fallen ließ und nur noch zwei Meter von der Beamtin entfernt war, gab sie kurz hintereinander zwei Schüsse ab.
Die erste Kugel traf Robert T. in die Brust, die zweite im Mundbereich. Beide Projektile durchschlugen den Körper. Eines davon traf Leon T. in den Kopf.
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